Art. 113 führt Übergangsregelungen des BeamtVG für entpflichtete Professoren fort und enthält eine neue Übergangsregelung im Hinblick auf den Übergang von BBesG und Bayerischer Hochschulleistungsbezügeverordnung zum Neuen Dienstrecht.
1Die Grundgehälter der
emeritierten Professoren und Professorinnen der früheren Bayerischen Besoldungsordnung HS bestimmen sich weiterhin nach Anlage 6 zum BayBVAnpG 2009/2010.
2Die Bezüge nehmen an den allgemeinen Bezügeanpassungen teil.
3Die Grundgehaltstabelle der früheren Bayerischen Besoldungsordnung HS ist als
Anlage 4 beigefügt.