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Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Bayerische Staatskanzlei hat das Ziel, den Bürgerservice BAYERN.RECHT der Bayerischen Staatsregierung unter www.gesetze-bayern.de barrierefrei zugänglich zu machen im Einklang mit der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV).

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.gesetze-bayern.de.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde erstmals erstellt am: 07. Dezember 2020

Diese Erklärung wurde zuletzt überprüft und aktualisiert am: 3. Januar 2024

Als Methodik der Prüfung wurde angewandt: BITV-Selbsttest

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0, die auf der Grundlage von § 12d Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) erlassen wurde.

Die Barrierefreiheit des Bürgerservice BAYERN.RECHT der Bayerischen Staatsregierung unter www.gesetze-bayern.de wurde in einem BITV-Selbsttest durch einen externen Dienstleister auf Grundlage der BITV 2.0 sowie der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) geprüft unter Berücksichtigung der Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1.

Der Bürgerservice BAYERN.RECHT der Bayerischen Staatsregierung unter www.gesetze-bayern.de ist teilweise vereinbar mit der BayDiV. Im Rahmen des BITV-Selbsttests wurde jedoch festgestellt, dass der Webauftritt noch keine vollständige Barrierefreiheit nach den Anforderungen BITV 2.0 als auch die Kriterien der Stufe AA der WCAG 2.1 gewährleistet. Die Bayerische Staatskanzlei arbeitet dementsprechend mit Nachdruck daran, die barrierefreie Gestaltung ihrer Website zu verbessern.

Nicht barrierefreie Inhalte

Due nachstehenden Inhalte sind aktuell noch nicht barrierefrei:

PDF-Dokumente sind noch nicht vollständig in einem barrierefreien Format abrufbar. Aufgrund der Menge der zu aktualisierenden PDFs verweisen wir auf unverhältnismäßige Belastung im Sinn von § 9 (4) BayDiV.

Alternativtexte von Grafiken ersetzen die Bilder nicht immer gleichwertig und Title-Attribute können irreführend sein. In manchen Fällen wird für Listen, Tabellen und Texten nicht die korrekten Strukturelemente verwendet. Sofern bei der Bearbeitung der Inhalte fehlende Auszeichnungen und Alternativtexte erkannt werden, erfolgt die nachträgliche Anpassung dieser Informationen.

Bei starker Vergrößerung der Seiteninhalte (Zoom von über 200 %) kann es zu Ausschneidungen und Überlappungen kommen.

Seitenbereiche lassen sich nicht überspringen.

Barriere melden: Rückmeldung zur Barrierefreiheit und Kontaktdaten

Zuständig für Ihre Anfragen und für die Barrierefreiheit des Bürgerservice BAYERN.RECHT der Bayerischen Staatsregierung unter www.gesetze-bayern.de ist:

Bayerische Staatskanzlei
Franz-Josef-Strauß-Ring 1
80539 München
Telefon: 089 / 2165 - 0

Schreiben Sie uns, wenn

Sie Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf www.gesetze-bayern.de bemerkt haben.

Sie Inhalte in einem barrierefreien Format benötigen, beispielsweise PDF-Dokumente.

Sie Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte benötigen.

Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit haben.

Bitte senden Sie uns Ihre Anfrage per E-Mail an BAYERN.RECHT[AT]stk.bayern.de.

Auf dem Postweg richten Sie Ihr Anliegen an:

Bayerische Staatskanzlei
Referat B II 4
Postfach 220011
80535 München

Erfahren Sie mehr zum Datenschutz auf dem Bürgerportal unter Datenschutz auf dem Bürgerportal sowie auf dem Landesportal unter Datenschutz auf dem Landesportal.

Weitere Informationen zum Thema Barrierefreiheit finden Sie

auf dem Portal Bayern barrierefrei und

auf der Homepage des Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihre eingereichte Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten haben, können Sie beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) als zuständige Durchsetzungsstelle einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit stellen. Das Landesamt prüft auf Ihren Antrag, ob Maßnahmen für den Betreiber der Internetseite erforderlich sind.

Antrag online stellen: Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit

Oder wenden Sie sich an die folgende Adresse:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV)
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv[AT]bayern.de
Homepage: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung