Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Bayerische Staatskanzlei hat das Ziel, den Bürgerservice BAYERN.RECHT der Bayerischen Staatsregierung unter
www.gesetze-bayern.de barrierefrei zugänglich zu machen im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (
BayEGovV).
Diese Internetseite wird aktuell überarbeitet, um die Anforderungen der
BayEgovV noch besser umzusetzen. Nach dem Relaunch wird ein BITV/WCAG-Test erfolgen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde erstmals erstellt am: 07. Dezember 2020
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
- •
-
PDF-Dokumente – PDF-Dateien werden schnellstmöglich in barrierefreier Version erstellt bzw. durch eine solche ersetzt.
- •
-
Inhalte – Sofern bei der Bearbeitung der Inhalte fehlende Auszeichnungen und Alternativtexte erkannt werden, erfolgt die nachträgliche Anpassung dieser Informationen.
- •
-
Input fields – Fehlende Angaben wie Name oder label bei Input fields werden ergänzt.
Barriere melden: Rückmeldung zur Barrierefreiheit und Kontaktdaten
Zuständig für Ihre Anfragen und für die Barrierefreiheit des Bürgerservice der Bayerischen Staatsregierung unter
www.gesetze-bayern.de ist:
Bayerische Staatskanzlei
Franz-Josef-Strauß-Ring 1
80539 München
Telefon: 089 / 2165 - 0
Schreiben Sie uns, wenn
- •
-
- •
-
Sie Inhalte in einem barrierefreien Format benötigen, beispielsweise Transkriptionen für Videos oder PDF-Dokumente.
- •
-
Sie Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte benötigen.
- •
-
Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit haben.
Bitte senden Sie uns Ihre Anfrage per E-Mail an BAYERN.RECHT[AT]stk.bayern.de.
Auf dem Postweg richten Sie Ihr Anliegen an:
Bayerische Staatskanzlei
Referat B II 4
Postfach 220011
80535 München
Weitere Informationen zum Thema Barrierefreiheit finden Sie
- •
-
- •
-
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihre eingereichte Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten haben, können Sie beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) als zuständige Durchsetzungsstelle einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit stellen. Das Landesamt prüft auf Ihren Antrag, ob Maßnahmen für den Betreiber der Internetseite erforderlich sind.
Oder wenden Sie sich an die folgende Adresse:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV)
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv[AT]bayern.de
Homepage:
www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html