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BayVwVBes
Text gilt ab: 01.08.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2030

78.   Anwärtersonderzuschläge

78.1  

1Das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat kann Anwärtersonderzuschläge in Höhe von bis zu 70 % des Anwärtergrundbetrags gewähren, wenn ein erheblicher Mangel an qualifizierten Bewerbern und Bewerberinnen besteht. 2Der Mangel muss im Einzelfall konkret, d. h. anhand von Zahlen und Fakten, dargelegt werden. 3Erforderlich ist eine kritische Personal- und Bewerberlage, so dass ohne finanzielle Anreize der Bedarf an qualifiziertem Nachwuchs nicht gedeckt werden kann. 4Anwärtersonderzuschläge sind nach Wortlaut und Normzweck sehr restriktiv zu handhaben.

78.2  

1Auch wenn Bewerberzahlen generell rückläufig sind, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass sich unter den verbleibenden Bewerbern und Bewerberinnen nicht ausreichend uneingeschränkt geeignete Bewerber und Bewerberinnen befinden, um die freien Stellen zu besetzen. 2Für diese Frage ist nicht nur von Bedeutung, wie viele Bewerber und Bewerberinnen absolut zur Verfügung stehen, sondern auch die Zahl der zu besetzenden Stellen sowie die Qualität der einzelnen Bewerber und Bewerberinnen. 3Im Ergebnis bedarf es für die Gewährung des Anwärtersonderzuschlags einer konkreten Gegenüberstellung der zu besetzenden Stellen einerseits und der Zahl der uneingeschränkt geeigneten Bewerber und Bewerberinnen andererseits, in aller Regel nach Abschluss des konkreten Bewerbungsverfahrens. 4Nur wenn bereits vor dem Bewerbungsverfahren eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass die zur Verfügung stehenden Anwärterstellen nicht mit ausreichend qualifizierten Bewerbern und Bewerberinnen besetzt werden können (ggf. unter Berücksichtigung der Erfolgsquote bei der Ausbildung nach den Erfahrungen der letzten Jahre), kann der Gewährung von Anwärtersonderzuschlägen schon im Vorfeld der Ausschreibung zugestimmt werden.

78.3  

Nach Durchführung des Bewerbungsverfahrens mit Anwärtersonderzuschlägen ist dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat über die Entwicklung der Bewerberlage, vor allem in Hinblick auf Qualität und Quantität der Bewerber und Bewerberinnen, zu berichten.