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94.
Ballungsraumzulage
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Art. 94 wurde mit dem Gesetz zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile vom 10. März 2023 mit Wirkung vom 1. April 2023 aufgehoben. 2Die Zahlung einer Ballungsraumzulage war deshalb letztmals im März 2023 möglich.