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Inhaltsverzeichnis
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Vollzug des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes
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1. Allgemeine Vorschriften
2. (nicht besetzt)
3. Ordnungswidrigkeiten
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4. Zuwiderhandlungen
5. (nicht besetzt)
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6. Aufgaben der Sicherheitsbehörden
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7. Befugnisse der Sicherheitsbehörden
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8. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
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9. Richtung der Maßnahmen
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10. Sicherheitsbehörden und Polizei
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11. Entschädigung
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12. Ehrenamtliche Veranstaltung für das Gemeinwohl
13. (nicht besetzt)
14. (nicht besetzt)
15. (nicht besetzt)
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16. Bekämpfung verwilderter Tauben
17. (nicht besetzt)
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18. Halten von Hunden
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19. Veranstaltung von Vergnügungen
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20. Staatliche Parkanlagen
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21. Unerlaubter Verkehr mit Verwahrten
22. Notzeichen
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23. Menschenansammlungen
23a. Uniform- und politisches Kennzeichenverbot
23b. Verbot der Gesichtsverhüllung
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24. Ski- und Skibobfahren, Rodeln
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25. Zelten, Aufstellen von Wohnwagen
26. Betreten und Befahren von Grundstücken
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27. Baden, Betreten und Befahren von Eisflächen
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28. Öffentliche Anschläge
29. Fliegende Verkaufsanlagen
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30. Konsum von alkoholischen Getränken und Cannabisprodukten auf öffentlichen Flächen
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31. Gifte, Giftwaren, Arzneien
32. Hochgiftige Stoffe
33. Überwachung
34. (nicht besetzt)
35. (nicht besetzt)
36. (nicht besetzt)
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37. Halten gefährlicher Tiere
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37a. Zucht und Ausbildung von Kampfhunden
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38. Verhütung von Bränden
39. (nicht besetzt)
40. Weidefrevel
41. Feldgefährdung
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42. Verordnungen der Gemeinden, Landkreise und Bezirke
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43. Vollzug der Verordnungen
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44. Zuständigkeit verschiedener Behörden oder Stellen
45. Rechtmäßigkeit und Angabe der Rechtsgrundlage
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46. Pflicht zum Erlass von Verordnungen (Selbsteintritt der Rechtsaufsichtsbehörde)
47. (nicht besetzt)
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48. Änderung und Aufhebung von Verordnungen
49. Allgemeine Aufsichtspflicht
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50. Geltungsdauer
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51. Amtliche Bekanntmachung
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52. Hinweis auf die Bekanntmachung
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53. Mitteilungen
54. (nicht besetzt)
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55. Verordnungsermächtigung für besondere Zuständigkeiten
56. Zuständigkeit für gemeindefreie Gebiete
57. (nicht besetzt)
58. (nicht besetzt)
59. (nicht besetzt)
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60. Fortbestand alten Verordnungsrechts
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61. Einstweilige Vorschriften über die Stilllegung und Beseitigung von Anlagen und Geräten
62. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
VollzBekLStVG
Text gilt ab: 01.02.2025
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22.
Notzeichen
Auf die Verordnung über öffentliche Schallzeichen wird hingewiesen.