durch deutsche Auslandsvertretungen:
Die deutsche Botschaft in Kinshasa/Demokratische Republik Kongo kann Anträge auf formlose Zustellung in eigener Zuständigkeit erledigen, falls der Zustellungsempfänger die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Die Angabe einer Telefonnummer des Zustellungsempfängers ist für die Erledigung des Ersuchens hilfreich. Die Übermittlung von Zustellungsantrag (einfach) und zuzustellenden Schriftstücken (zweifach) erfolgt über die Prüfungsstelle auf dem Kurierweg (§ 30 Absatz 2 ZRHO) unmittelbar an die Botschaft.