Inhalt

ZRHO
Text gilt ab: 26.09.2023
Fassung: 19.10.1956
Jemen

I. Rechtsgrundlagen

1.
Zustellung
2.
Beweisaufnahme
3.
Weitere für das Gebiet des Zivil- oder Handelsrechts bedeutsame zwischenstaatliche Vereinbarungen (wegen der Ausführungsgesetze und aktuellen Bekanntmachungen von Änderungsregelungen wird auf § 3 Absatz 2 bis 5 ZRHO Bezug genommen)

II. Ausgehende Ersuchen

1.
Zustellung
Postzustellungen sind nicht zulässig.
durch ausländische Stellen:
Rechtshilfe wird durch jemenitische Behörden derzeit nicht geleistet.
durch deutsche Auslandsvertretungen ist zurzeit nicht möglich.
2.
Beweisaufnahme
durch ausländische Stellen:
Rechtshilfe wird durch jemenitische Behörden derzeit nicht geleistet.
durch deutsche Auslandsvertretungen ist zurzeit nicht möglich.

III. Eingehende Ersuchen

1.
Zustellung
Unmittelbar eingehende Ersuchen sind unerledigt der Landesjustizverwaltung vorzulegen.
2.
Beweisaufnahme
Unmittelbar eingehende Ersuchen sind unerledigt der Landesjustizverwaltung vorzulegen.

IV. Kosten

Keine Bemerkungen.