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ZRHO
Text gilt ab: 26.09.2023
Fassung: 19.10.1956
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Rechtshilfeordnung für Zivilsachen
(ZRHO)
Vom 19. Oktober 1956
(vgl. Bek. des BMJ v. 16.3.1957, BAnz. Nr. 63 S. 1)

Nach Herstellung des Einvernehmens zwischen den zuständigen Bundesressorts und den Landesjustizverwaltungen macht das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zum Zweck der einheitlichen Verwaltungspraxis der mit der Rechtshilfeordnung für Zivilsachen (ZRHO) vom 19. Oktober 1956 befassten Behörden die vom 19. Juli 2018 an geltende Fassung der Allgemeinen Einführung in die Rechtshilfeordnung für Zivilsachen und des Allgemeinen Teils dieser Rechtshilfeordnung bekannt.