Inhalt

Text gilt ab: 27.01.2003
Fassung: 28.08.1978
54
Zu Art. 54 (Zwangsmittel)
Die Zwangsmittel stimmen mit denen des Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes überein. Die Ersatzzwangshaft ist in Art. 54* nicht aufgeführt, weil sie kein selbstständiges Zwangsmittel und auch keine polizeiliche Zwangsmaßnahme darstellt.

* [Amtl. Anm.:] Nichtamtliche Anpassung an die neue Artikelfolge des PAG.