OLG München: Sofortige Beschwerde, Gesamtfreiheitsstrafe, Neufestsetzung, Nebenentscheidung, Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, Vorwegvollzug, Einzelstrafen, Unerlaubter Erwerb, Entziehungsanstalt, Nicht geringe Menge, Tatertrag, Tateinheit, Rechtskräftige Urteile, Aufrechterhaltung, Einziehung, Zulässigkeit des Rechtsmittels, Gefahrenprognose, Beschlüsse, Urteilsgründe, Nachträgliche Gesamtstrafenbildung
Beschluss vom 08.08.2024 – 2 Ws 522/24, 2 Ws 523/24