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RSS-Service

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RSS-Service auf www.gesetze-bayern.de

Informieren Sie sich schnell über Neuigkeiten auf www.gesetze-bayern.de. Mit unserem RSS-Service empfangen Sie ganz automatisch aktuelle Entscheidungen bayerischer Gerichte. Damit bleiben Sie jederzeit auf dem Laufenden, selbst wenn Sie unsere Webseite nicht geöffnet haben.

Was ist ein RSS-Feedreader?

RSS ist eine Technik zur Übertragung von Nachrichten aus Internetseiten auf ein spezielles Leseprogramm, das Newsreader genannt wird. Immer wenn www.gesetze-bayern.de aktualisiert wird, erhalten Sie die neuesten Meldungen bequem auf Ihren Rechner. RSS ist eine Abkürzung für Real Simple Syndication. Das bedeutet “wirklich einfache Verbreitung” oder “wirklich einfache Zusammenfassung”. Mit diesem Service sparen Sie sich die Zeit, die Sie sonst im Internet mit der Suche nach neuen Inhalten verbringen würden.

Wie können RSS-Nachrichten abonniert werden?

Zum Lesen der RSS-Newsfeeds gibt es verschiedene Reader-Anwendungen. In einem solchen RSS-Newsreader werden Ihnen die Überschriften und Schlagworte unserer aktuellsten Gerichtsentscheidungen zur Verfügung gestellt. Links führen zu den Volltexten auf www.gesetze-bayern.de. So haben Sie alle Aktualisierungen unserer Webseite jederzeit im Überblick. Viele Internetbrowser verfügen bereits über integrierte Komponenten, um RSS-Nachrichten zu lesen, so zum Beispiel Internet-Explorer ab Version 7.0. Damit fällt die Einbindung der Verknüpfung in einen RSS-Newsreader weg.

Sie können RSS-Feeds zu aktuellen Entscheidungen aus folgenden Bereichen abonnieren:

Klicken Sie auf den jeweiligen Link, um den Feed direkt mit Ihrem Browser zu abonnieren; um den Feed mit einem externen RSS-Reader zu beziehen, kopieren Sie die URL in das Suchfenster des Readers.