Inhalt

Text gilt ab: 15.04.2026
Fassung: 02.01.2009
Zu § 97 LPO I
Lernbehindertenpädagogik – vertieftes Studium
(Förderschwerpunkt Lernen – Pädagogik bei Lernschwierigkeiten/Lernbeeinträchtigungen)

1. Allgemeine Heil- und Sonderpädagogik

Grundlagen der Allgemeinen Heil- und Sonderpädagogik; wissenschaftstheoretische und forschungsmethodologische Grundlagen.

2. Pädagogische Grundlagen im Förderschwerpunkt Lernen

a)
Sozialisationsbedingungen und Lernbeeinträchtigung.
b)
Persönlichkeit und Lernen.
c)
Sonderpädagogische Arbeitsfelder (vorschulisch, schulisch, außerschulisch) im Förderschwerpunkt Lernen.
d)
Sonderpädagogische Beratung (psychologische und pädagogische Konzepte) und Gesprächsführung.

3. Didaktik des Unterrichts im Förderschwerpunkt Lernen

a)
Allgemeine Grundlagen der Didaktik
didaktische Modelle und Unterrichtskonzepte, Prinzipien und Formen des Unterrichts im Förderschwerpunkt Lernen, historische und gegenwärtige Unterrichtskonzepte.
b)
Lehrplanbezogene Aspekte des Unterrichts
Erziehungs- und Bildungsziele, Curricula und Lehrplangestaltung, fachdidaktische Aspekte; Methoden und Medien des Unterrichts.

4. Psychologische und soziologische Grundlagen der Förderdiagnostik im Förderschwerpunkt Lernen

a)
Grundlagen der heil- und sonderpädagogischen Psychologie, psychologische und soziologische Grundlagen von Lernbeeinträchtigungen.
b)
Phänomene und Beeinträchtigungen.
c)
Sonderpädagogische Diagnostik und Intervention.