Inhalt
Zu § 99 LPO I
Sprachheilpädagogik – vertieftes Studium
(Förderschwerpunkt Sprache)
1.
Sprachheilpädagogik und Bezugswissenschaften
Pädagogische, soziologische und psychologische Aspekte der Sprachheilpädagogik, medizinische Grundlagen, sprachwissenschaftliche Grundlagen zur emotionalen, sozialen und kognitiven Entwicklung und Störungen in diesen Bereichen.
2.
Diagnostische Grundlagen, spezifische Diagnostik sowie Förderung und diagnosegeleitete Intervention im Förderschwerpunkt Sprache
Sprachentwicklungstheorien, Grundlagen der Diagnostik und Förderdiagnostik, spezifische Diagnostik im Förderschwerpunkt Sprache; Förderplanung.
3.
Sprache, Spracherwerb und Störungswissen (spezifische sprachliche Störungsbilder)
Schwerpunkte im Förderschwerpunkt inklusive phonetisch-phonologischer, semantisch-lexikalischer und morphologisch-syntaktischer Störungen, rezeptiv und produktiv; Störungen des Schriftspracherwerbs.
4.
Schulische Handlungsfelder und spezifische Didaktik und Methodik im Förderschwerpunkt Sprache
- a)
-
Diagnosegeleitete Therapie bei Sprachentwicklungsstörungen unter der Berücksichtigung der Wechselwirkungen mit Störungen des Lernens und der emotionalen und sozialen Entwicklung; Störungen des Schriftspracherwerbs als zentrales sprachheilpädagogisches Aufgabenfeld.
- b)
-
Spezifische sprachheilpädagogische Akzentuierung, Modifikation und Adaption unterrichtlicher Lehr-Lern-Prozesse sowie Interventionsmaßnahmen im Förderschwerpunkt Sprache.
- c)
-
Unterrichtsforschung.
- d)
-
Fachspezifische Arbeitsweisen im Rahmen der Mobilen Sonderpädagogischen Dienste (MSD) und der Mobilen Sonderpädagogischen Hilfe (MSH); Beratung und Gesprächsführung; Prävention und Frühförderung; Kooperation mit der Regelgrundschule, Arbeit in Kooperationsklassen.