Inhalt

Text gilt ab: 15.04.2026
Fassung: 02.01.2009
Zu § 109 LPO I
Pädagogik bei Verhaltensstörungen – Qualifizierungsstudium
(Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung)

1. Pädagogik bei Verhaltensstörungen unter Berücksichtigung heil- und sonderpädagogischer Grundlagen

Zentrale und besondere Phänomene der Pädagogik bei Verhaltensstörungen; Entwicklung, Erziehung und Bildung über die gesamte Lebensspanne; Kommunikation und Interaktion als Grundlagen pädagogischen Handelns; Beratung; Persönlichkeit der Lehrkraft.

2. Didaktik im Förderschwerpunkt emotional-soziale Entwicklung

Unterrichts- und Förderplanung unter besonderer Berücksichtigung sozial-emotionalen Lernens in der Schule; Handlungskonzepte zu Erziehung und unterrichtlicher Förderung, Förderkonzepte bei Verhaltensstörungen, inklusiver und kooperativer Unterricht; unterrichtsbezogene Praxisorientierung sowie praxisbegleitende Seminare.