Inhalt

Text gilt ab: 01.07.2021
Fassung: 02.01.2009
Zu § 95 LPO I
Geistigbehindertenpädagogik
(Förderschwerpunkt geistige Entwicklung)

1. Heil- und sonderpädagogische Grundlagen

Historisches Grundlagenwissen der Sonder- und Heilpädagogik einschließlich der Bezugswissenschaften; allgemeine sonderpädagogische Begriffe; ethische Fragestellungen, Anthropologie; Wissenschaftstheorie, wissenschaftliches Arbeiten und Forschungsmethoden; Formen von Behinderung und Aufgabenfelder für die sonderpädagogische Praxis; medizinische Aspekte der Sonder- und Heilpädagogik, Kinder- und Jugendpsychiatrie.

2. Pädagogik bei geistiger Behinderung

a)
Pädagogische Grundlagen
Verständnis und Sichtweisen von geistiger Behinderung, Beeinträchtigungsformen und pädagogische Herausforderungen, Leitideen einer Pädagogik bei geistiger Behinderung (Normalisierung, Integration, Selbstbestimmung und Lebensqualität), Bildungs- und Erziehungsziele im Kontext von geistiger Behinderung.
b)
Entwicklung, Erziehung und Bildung über die Lebensspanne
Früherziehung, Frühförderung; Kindheit und Jugendalter; Freizeit und Erwachsenenbildung; Arbeit und Beruf; Alter.
c)
Kommunikation, Interaktion und Partizipation als Grundlagen pädagogischen Handelns
Soziologisches und sozialpädagogisches Grundlagenwissen; familiäre Situation, soziale Benachteiligung; Kommunikationstheorien, Kommunikationsformen; Identität als pädagogische Herausforderung.
d)
Organisationsformen, Institutionen und Arbeitsfelder
Mobile sonderpädagogische Hilfe (msH), Mobile Sonderpädagogische Dienste (MSD); Schulvorbereitende Einrichtung (SVE), Schule; außerschulische Hilfen im Kinder- und Jugendbereich; ambulante und stationäre Angebote im Erwachsenenbereich; Organisations- und Schulentwicklung (interdisziplinäre Kooperation, QM).
e)
Persönlichkeit und Aufgaben der Erzieher und Lehrpersonen
Rolle und Identität, Selbstkonzept, Gesundheit/Burnout, Lehrertraining.

3. Didaktik bei geistiger Behinderung

Didaktische Grundlagen; didaktische Modelle, allgemeine und spezifische Unterrichtskonzepte und Förderplanung; Didaktik und Unterricht unter besonderen Bedingungen (z.B. Autismus, schwere und schwerste Behinderung, Verhaltensauffälligkeiten); Kooperativer und integrativer Unterricht; Fächer- und lernbereichsbezogene Aspekte, Werkstufenarbeit und Vorbereitung auf nachschulische Lebenswelten; Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Unterricht und praxisbegleitende Seminare.

4. Psychologie bei geistiger Behinderung

Grundlagen der Sonder- und Heilpädagogischen Psychologie (Entwicklungs-, Lern-, Persönlichkeits- und Sozialpsychologie); Sonder- und Heilpädagogische Psychologie bei spezifischen Lern- und Entwicklungsbeeinträchtigungen; Sonder- und heilpädagogische Förderdiagnostik; therapeutische Grundlagen und ausgewählte Interventionsformen; Beratung: Elternarbeit/Teamarbeit/Gesprächsführung/Supervision, Formen und Ansätze von Beratung, praktische Übungen zur Beratung.

5. Grundlagen von zwei weiteren sonderpädagogischen Fachrichtungen

Kenntnisse aus mindestens zwei anderen Fachrichtungen (Pädagogik und/oder Didaktik).