Inhalt

Text gilt ab: 01.07.2021
Fassung: 02.01.2009
Zu § 115 LPO I
Medienpädagogik

1. Medienerziehung

Kenntnis der schulischen Erziehungs- und Bildungsaufgaben im Medienbereich (auch im Hinblick auf einen adäquaten Jugendmedienschutz) sowie der Möglichkeiten und Grenzen schulischer Medienerziehung; Kenntnis der Medienwelten von Kindern und Jugendlichen (z.B. Mediennutzungsverhalten, Rezeptionsverhalten, alterstypische Wirkung), der psychologischen Grundlagen der Mediensozialisation und der Identitätsbildung mit Medien; Grundkenntnisse im Medien- und Urheberrecht sowie Kenntnisse im Datenschutz und im Bereich des Jugendschutzes; Kenntnis der Planung, Durchführung und Evaluation medienpädagogischer Beratungs- und Fortbildungsmaßnahmen.

2. Mediendidaktik

Kenntnis der lehr- und lerntheoretischen Grundlagen für den Einsatz von Medien im Unterricht und bei unterrichtsbegleitenden Aktivitäten sowie Kenntnis von deren Möglichkeiten bei der Unterstützung von Lehr- und Lernprozessen; Kenntnis didaktischer Ansätze zur Medienverwendung im fachlichen und fachübergreifenden Unterricht sowie bei unterrichtsbegleitenden schulischen Aktivitäten; Kenntnis der Funktions- und Wirkungsweisen verschiedener Medienarten, Fähigkeit zur Medienanalyse und -bewertung, Fähigkeit zur Analyse, Evaluation und Bewertung medienerzieherischer Unterrichtsbeispiele und medienbasierter Lernumgebung; Fähigkeit zur eigenen Gestaltung medienbasierter Lernumgebungen sowie altersadäquater medienerzieherischer Unterrichtseinheiten und -sequenzen.

3. Mediengestaltung

Fähigkeit zum selbstständigen Gestalten von Medienbeiträgen und zur Anleitung und Förderung der Schülerinnen und Schüler bei der Gestaltung eigener Werke, Kenntnis didaktischer Anforderungen an Mediengestaltung für den Unterricht.