Inhalt

Text gilt ab: 15.04.2026
Fassung: 02.01.2009
Zu § 108 LPO I
Sprachheilpädagogik – Qualifizierungsstudium
(Förderschwerpunkt Sprache)

1. Sprachheilpädagogik und Störungswissen (spezifische Störungen der Sprache und des Sprechens)

Sprachwissenschaftliche Grundlagen; Schwerpunkte im Förderschwerpunkt: Spracherwerbsstörungen.

2. Förderung und diagnosegeleitete Intervention im Förderschwerpunkt Sprache

Spezifische Diagnostik im Förderschwerpunkt Sprache; Förderplanung.

3. Spezifische Didaktik und Methoden im Förderschwerpunkt Sprache

Therapie umschriebener Sprachentwicklungsstörungen; Störungen des Schriftspracherwerbs als zentrales sprachheilpädagogisches Aufgabenfeld; spezifische sprachheilpädagogische Akzentuierung, Modifikation und Adaption unterrichtlicher Lehr–Lern-Prozesse sowie Interventionsmaßnahmen für Schülerinnen und Schüler im Förderschwerpunkt Sprache.