Inhalt
Zu § 108 LPO I
Sprachheilpädagogik – Qualifizierungsstudium
(Förderschwerpunkt Sprache)
1.
Sprachheilpädagogik und Störungswissen (spezifische Störungen der Sprache und des Sprechens)
Sprachwissenschaftliche Grundlagen; Schwerpunkte im Förderschwerpunkt: Spracherwerbsstörungen.
2.
Förderung und diagnosegeleitete Intervention im Förderschwerpunkt Sprache
Spezifische Diagnostik im Förderschwerpunkt Sprache; Förderplanung.
3.
Spezifische Didaktik und Methoden im Förderschwerpunkt Sprache
Therapie umschriebener Sprachentwicklungsstörungen; Störungen des Schriftspracherwerbs als zentrales sprachheilpädagogisches Aufgabenfeld; spezifische sprachheilpädagogische Akzentuierung, Modifikation und Adaption unterrichtlicher Lehr–Lern-Prozesse sowie Interventionsmaßnahmen für Schülerinnen und Schüler im Förderschwerpunkt Sprache.