Inhalt

Text gilt ab: 15.04.2026
Fassung: 02.01.2009
Zu § 104 LPO I
Geistigbehindertenpädagogik – Qualifizierungsstudium
(Förderschwerpunkt geistige Entwicklung)

1. Pädagogik bei geistiger Behinderung (einschließlich Förderdiagnostik)

Pädagogische Grundlagen; komplexe Behinderung; Entwicklung, Erziehung und Bildung über die Lebensspanne; Kommunikation, Interaktion, soziale Partizipation.

2. Didaktik im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung

Didaktische Grundlagen, didaktische Modelle und Förderplanung; Didaktik und Unterricht unter besonderen Bedingungen; Fächer- und lernbereichsbezogene Aspekte, Berufsschulstufenarbeit und Vorbereitung auf nachschulische Lebenswelten; praxisbegleitende Seminare.