Inhalt
    
    
            
               Zu § 112 LPO I
Beratungslehrkraft 
              
             
            
            
              1.
               Psychologie 
            
            Vertiefte Kenntnisse in der Persönlichkeitspsychologie (unter Einschluss entwicklungs-, lern- und sozialpsychologischer Aspekte), grundlegende Kenntnisse von Modellen, Konzepten und Verfahren der Pädagogisch-psychologischen Diagnostik, Beherrschung der für die Schulberatung wesentlichen Konzepte und Methoden der Beratungspsychologie; Grundbegriffe der Allgemeinen Psychologie sind in diesen Gebieten inbegriffen.
            
            
              2.
               Schulpädagogik 
            
            Überblick über die pädagogischen Grundlagen der Beratung von Schülern und Jugendlichen, vertiefte Kenntnisse in dem Bereich schulischer Lern- und Leistungsschwierigkeiten, eingehende Kenntnis des bayerischen Schulsystems und Überblick über das deutsche Schulwesen; vorausgesetzt werden die einschlägigen Kenntnisse der Theorie der Bildung und Erziehung (vgl. § 32 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 LPO I).
            
            
              3.
               Praktische Kenntnisse und Fertigkeiten 
            
            
              - a)
- 
                Aufbau des Schulwesens Aufgaben und Anforderungen der Schularten und Bildungswege; Differenzierung und Durchlässigkeit; Schulrecht, Schulverwaltung und Schulorganisation. 
- b)
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                Beratungseinrichtungen, insbesondere: Schulberatung (unter Einschluss der schulpsychologischen Beratung), Erziehungsberatung, Berufsberatung, Studienberatung. 
- c)
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                Beratungsverfahren Informationsvermittlung, diagnostische Untersuchung, Gesprächsführung, psychologisch-pädagogische Interventionen. 
- d)
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                Organisation der Beratungsarbeit.