Inhalt

Text gilt ab: 01.07.2021
Fassung: 02.01.2009
Zu § 98 LPO I
Schwerhörigenpädagogik
(Förderschwerpunkt Hören, auditiv-visuelle Ausrichtung)

1. Schwerhörigenpädagogik

Schwerhörigenpädagogik (interdisziplinäre Früh- und vorschulische Förderung, Schul- und Erwachsenenbildung, Mehrfachbehinderung, Geschichte des Faches, fachrichtungsspezifische Aufgaben in mobiler sonderpädagogischer Hilfe und im mobilen sonderpädagogischen Dienst, Integration/Inklusion).

2. Didaktik im Förderschwerpunkt Hören, auditiv-visuelle Ausrichtung

Didaktik des Unterrichts mit Schülern in der Hörgerichteten, geöffneten Sprachlerngruppe (SpLG I), der Hörsehgerichteten Sprachlerngruppe (SpLG II) und der Sprachlerngruppe für Schülerinnen und Schüler mit Auditiven Wahrnehmungs- und Verarbeitungsstörungen (AWVS) (SpLG V), insbesondere Didaktik des Sprachunterrichts, spezielle Unterrichtstechnologie, spezifische Reflexion von Unterrichtsprinzipien, Formen und Methoden, Didaktik der Unterrichtsfächer, fachrichtungsspezifische integrative Didaktik.

3. Pädagogische Audiologie

Pädagogische Audiologie, insbesondere Hörentwicklung, audiologische Untersuchungsverfahren, technische Hörhilfen.

4. Psychologie und Förderdiagnostik

Spezifische Entwicklungs-, Kommunikations-, Wahrnehmungs- und Neuropsychologie, fachrichtungsspezifische Förderdiagnostik.

5. Schwerhörigenspezifische Kommunikation

Sicherheit in schwerhörigenspezifischer Kommunikation.