Inhalt
Zu § 98 LPO I
Schwerhörigenpädagogik – vertieftes Studium
(Förderschwerpunkt Hören, auditiv-visuelle Ausrichtung)
1.
Schwerhörigenpädagogik
- a)
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Schwerhörigenpädagogik
Interdisziplinäre Früh- und vorschulische Förderung, Schul- und Erwachsenenbildung, Mehrfachbehinderung, Geschichte des Faches, fachrichtungsspezifische Aufgaben in Mobiler Sonderpädagogischer Hilfe und im Mobilen Sonderpädagogischen Dienst, Inklusion.
- b)
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Allgemein sonderpädagogische Grundlagen sowie Grundlagen von zwei weiteren sonderpädagogischen Fachrichtungen außerhalb des Schwerpunkts Hören.
2.
Didaktik im Förderschwerpunkt Hören, auditiv-visuelle Ausrichtung
- a)
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Didaktik des Unterrichts mit Schülerinnen und Schülern in der hörgerichteten, geöffneten Sprachlerngruppe (SpLG I), der hörsehgerichteten Sprachlerngruppe (SpLG II) und der Sprachlerngruppe für Schülerinnen und Schüler mit Auditiven Wahrnehmungs- und Verarbeitungsstörungen (AWVS) (SpLG V), insbesondere Didaktik des Sprachunterrichts.
- b)
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Spezielle Unterrichtstechnologie, spezifische Reflexion von Unterrichtsprinzipien, Formen und Methoden.
- c)
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Didaktik der Unterrichtsfächer, fachrichtungsspezifische integrative Didaktik.
3.
Psychologie und Förderdiagnostik
Spezifische Entwicklungs-, Kommunikations-, Wahrnehmungs- und Neuropsychologie; fachrichtungsspezifische Förderdiagnostik.
4.
Schwerhörigenspezifische Kommunikation
Sicherheit in schwerhörigenspezifischer Kommunikation.