Inhalt
Zu § 98 LPO I
Schwerhörigenpädagogik
(Förderschwerpunkt Hören, auditiv-visuelle Ausrichtung)
1.
Schwerhörigenpädagogik
Schwerhörigenpädagogik (interdisziplinäre Früh- und vorschulische Förderung, Schul- und Erwachsenenbildung, Mehrfachbehinderung, Geschichte des Faches, fachrichtungsspezifische Aufgaben in mobiler sonderpädagogischer Hilfe und im mobilen sonderpädagogischen Dienst, Integration/Inklusion).
2.
Didaktik im Förderschwerpunkt Hören, auditiv-visuelle Ausrichtung
Didaktik des Unterrichts mit Schülern in der Hörgerichteten, geöffneten Sprachlerngruppe (SpLG I), der Hörsehgerichteten Sprachlerngruppe (SpLG II) und der Sprachlerngruppe für Schülerinnen und Schüler mit Auditiven Wahrnehmungs- und Verarbeitungsstörungen (AWVS) (SpLG V), insbesondere Didaktik des Sprachunterrichts, spezielle Unterrichtstechnologie, spezifische Reflexion von Unterrichtsprinzipien, Formen und Methoden, Didaktik der Unterrichtsfächer, fachrichtungsspezifische integrative Didaktik.
3.
Pädagogische Audiologie
Pädagogische Audiologie, insbesondere Hörentwicklung, audiologische Untersuchungsverfahren, technische Hörhilfen.
4.
Psychologie und Förderdiagnostik
Spezifische Entwicklungs-, Kommunikations-, Wahrnehmungs- und Neuropsychologie, fachrichtungsspezifische Förderdiagnostik.
5.
Schwerhörigenspezifische Kommunikation
Sicherheit in schwerhörigenspezifischer Kommunikation.