Inhalt

Text gilt ab: 15.04.2026
Fassung: 02.01.2009
Zu § 94 LPO I
Gehörlosenpädagogik – vertieftes Studium
(Förderschwerpunkt Hören, visuell-auditive Ausrichtung)

1. Gehörlosenpädagogik

a)
Gehörlosenpädagogik
Interdisziplinäre Früh- und vorschulische Förderung, Schul- und Erwachsenenbildung, Mehrfachbehinderung, Geschichte des Faches, fachrichtungsspezifische Aufgaben in Mobiler Sonderpädagogischer Hilfe und im Mobilen Sonderpädagogischen Dienst, Inklusion.
b)
Allgemein sonderpädagogische Grundlagen sowie Grundlagen von zwei weiteren sonderpädagogischen Fachrichtungen außerhalb des Schwerpunkts Hören.

2. Didaktik im Förderschwerpunkt Hören, visuell-auditive Ausrichtung

a)
Didaktik des Unterrichts mit Schülerinnen und Schülern in der hörsehgerichteten Sprachlerngruppe mit manuellen Hilfen (SpLG III) und bilingualen Sprachlerngruppe (SpLG IV), insbesondere Didaktik des Sprachunterrichts.
b)
Spezielle Unterrichtstechnologie, spezifische Reflexion von Unterrichtsprinzipien, Formen und Methoden.
c)
Bilingualer Unterricht.
d)
Didaktik der Unterrichtsfächer, fachrichtungsspezifische integrative Didaktik.

3. Psychologie und Förderdiagnostik

Spezifische Entwicklungs-, Kommunikations-, Wahrnehmungs- und Neuropsychologie, fachrichtungsspezifische Förderdiagnostik.

4. Gebrauch manueller Kommunikationsmittel

Sicherheit im Gebrauch manueller Kommunikationsmittel, visuell-auditive Ausrichtung.