Inhalt
Zu § 94 LPO I
Gehörlosenpädagogik – vertieftes Studium
(Förderschwerpunkt Hören, visuell-auditive Ausrichtung)
1.
Gehörlosenpädagogik
- a)
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Gehörlosenpädagogik
Interdisziplinäre Früh- und vorschulische Förderung, Schul- und Erwachsenenbildung, Mehrfachbehinderung, Geschichte des Faches, fachrichtungsspezifische Aufgaben in Mobiler Sonderpädagogischer Hilfe und im Mobilen Sonderpädagogischen Dienst, Inklusion.
- b)
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Allgemein sonderpädagogische Grundlagen sowie Grundlagen von zwei weiteren sonderpädagogischen Fachrichtungen außerhalb des Schwerpunkts Hören.
2.
Didaktik im Förderschwerpunkt Hören, visuell-auditive Ausrichtung
- a)
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Didaktik des Unterrichts mit Schülerinnen und Schülern in der hörsehgerichteten Sprachlerngruppe mit manuellen Hilfen (SpLG III) und bilingualen Sprachlerngruppe (SpLG IV), insbesondere Didaktik des Sprachunterrichts.
- b)
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Spezielle Unterrichtstechnologie, spezifische Reflexion von Unterrichtsprinzipien, Formen und Methoden.
- c)
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Bilingualer Unterricht.
- d)
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Didaktik der Unterrichtsfächer, fachrichtungsspezifische integrative Didaktik.
3.
Psychologie und Förderdiagnostik
Spezifische Entwicklungs-, Kommunikations-, Wahrnehmungs- und Neuropsychologie, fachrichtungsspezifische Förderdiagnostik.
4.
Gebrauch manueller Kommunikationsmittel
Sicherheit im Gebrauch manueller Kommunikationsmittel, visuell-auditive Ausrichtung.