Inhalt

Text gilt ab: 15.04.2026
Fassung: 02.01.2009
Zu § 107 LPO I
Schwerhörigenpädagogik – Qualifizierungsstudium
(Förderschwerpunkt Hören, auditiv-visuelle Ausrichtung)

1. Schwerhörigenpädagogik

Einführung in die Gehörlosen- und Schwerhörigenpädagogik; Aufgabenfelder; Aufbaukurs Lautsprachbegleitende Gebärden/Lautsprachunterstützende Gebärden.

2. Didaktik im Förderschwerpunkt Hören, auditiv-visuelle Ausrichtung

Grundlagen der Didaktik im Förderschwerpunkt Hören; Sprachdidaktische Konzepte; Medienkompetenz; Didaktik in der Schwerhörigenpädagogik.

3. Pädagogische Audiologie

a)
Einführung in die Pädagogische Audiologie
Hörentwicklung, Hörerziehung, Auditive Lautsprachperzeption.
b)
Praktische Audiometrie und technische Hörhilfen.