Inhalt

Text gilt ab: 15.04.2026
Fassung: 02.01.2009
Zu § 98a LPO I
Pädagogik bei Sehbeeinträchtigungen – vertieftes Studium
(Förderschwerpunkt Sehen)

1. Allgemeine Heil-, Sonder- und Inklusionspädagogik

Grundlagen, heilpädagogische Handlungsfelder, Soziologie der Behinderung, sonderpädagogische Theoriebildung.

2. Pädagogik bei Sehbeeinträchtigungen und Bezugswissenschaften

a)
Einführung in die Pädagogik bei Blindheit und Sehbeeinträchtigung.
b)
Einführung in Braille-Schrift.
c)
Medizinische Grundlagen.
d)
Wissenschaftstheorie, wissenschaftliches Arbeiten.
e)
Sehen und Mehrfachbeeinträchtigung, Kommunikationssysteme allgemein und am Arbeitsplatz, Selbstbestimmung und Teilhabe.

3. Didaktik im Förderschwerpunkt Sehen

a)
Didaktische Grundlagen, Unterrichtsplanung, Persönlichkeit der Lehrkraft.
b)
Einführung in Braille-Kurzschrift.
c)
Fachspezifische Didaktik, Mathematik unter erschwerten Bedingungen, Orientierung und Mobilität einschließlich Übungen, alltagspraktische Fähigkeiten und Fertigkeiten einschließlich Feldstudien, assistive Technologie, Screen Reader Technologie.

4. Psychologie im Förderschwerpunkt Sehen (einschließlich Förderdiagnostik)

a)
Testtheorie und standardisierte Testverfahren, funktionales Sehen und Low Vision, Kommunikation in der Diagnostik, Förderdiagnostik bei Blindheit, Hilfsmittel bei taktiler Orientierung.
b)
Beratung, fachspezifische Beratung.