Inhalt

Text gilt ab: 01.07.2021
Fassung: 02.01.2009
Zu § 48 LPO I
Geschichte (Unterrichtsfach)

1. Alte Geschichte

Von der Entstehung der griechischen Staatenwelt und ihrer Staatsformen bis zum Hellenismus; Römische Republik und Römisches Kaiserreich; Wirtschafts-, Sozial-, Religions- und Kulturgeschichte der griechischen und römischen Welt.

2. Mittelalterliche Geschichte

Von der Völkerwanderung bis zum Spätmittelalter; das Verhältnis von geistlicher und weltlicher Gewalt; Kirche und Kultur im Mittelalter; Wirtschaftsformen sowie Strukturen und Entwicklungen der Gesellschaft im Mittelalter.

3. Neuere Geschichte

Europäische Geschichte von der Entstehung des europäischen Staatensystems bis zur Aufklärung, Europa und die außereuropäische Welt in der Frühen Neuzeit, Wirtschaftsformen und Gesellschaft in der Frühen Neuzeit.

4. Neueste Geschichte

Vom Zeitalter der Revolutionen bis zur Gegenwart, Wirtschaft und Gesellschaft im 19. und 20. Jahrhundert, Kunst und Kultur im 19. und 20. Jahrhundert, politische Ideen im 19. und 20. Jahrhundert.

5. Landesgeschichte

Bayern in der Römerzeit, im Mittelalter und der frühen Neuzeit; Modernisierung in Staat und Gesellschaft in Bayern im 18. und 19. Jahrhundert; Bayerische Geschichte im 20. Jahrhundert; Aspekte der kulturellen Entwicklung Altbayerns, Frankens oder Schwabens.

6. Fachdidaktik

Geschichtsdidaktische Theorien und Forschungsansätze; alters- und schulartspezifische Überlegungen bezüglich der Orientierung durch Geschichte in der Geschichtskultur; kompetenzorientierte Modelle historischen Lernens; schulartspezifische Stufung von Anforderungen und Überprüfung von Kompetenzen; typische Lernformen des Geschichtsunterrichts unter Berücksichtigung fächerübergreifender Aspekte; systematische und lebensweltbezogene Kriterien für die Auswahl und Thematisierung historischer Fragestellungen im Geschichtsunterricht in schulart- und altersbezogener Ausprägung; kritische Analyse von Unterrichtskonzepten und -materialien mithilfe fachdidaktischer Erkenntnisse unter Einbeziehung fachwissenschaftlicher und erziehungswissenschaftlicher Einsichten; selbstständige Entwicklung von Unterrichtsvorschlägen zu ausgewählten Inhalten sowie zu fachspezifischen Arbeitsweisen unter Berücksichtigung geeigneter Methoden und Medien; Kriterien für die Schaffung sach-, adressaten- und medienadäquater historischer Narrationen; Kriterien für die Analyse von Quellen und Darstellungen sowie deren schulspezifische Wendung; Medien fachbezogenen Lernens und ihre schulart- und altersspezifische Nutzung; fachspezifische Arbeitsformen in schulart- und altersbezogener Ausprägung; kritische Analyse von Lehrplänen und Schulbüchern der jeweiligen Schulart unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen.