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BayAgrSchO
Text gilt ab: 01.08.2023
Fassung: 05.09.2019
§ 105
Prüfungsfächer, Prüfungsverfahren, Prüfungsdauer
(1) 1An der Technikerschule für Agrarwirtschaft, Fachrichtung Landwirtschaft wird die Abschlussprüfung schriftlich, mündlich und praktisch in den folgenden Fächern durchgeführt:
1.
Landwirtschaftlicher Pflanzenbau einschließlich Bauwesen und Landtechnik oder landwirtschaftliche Tierhaltung einschließlich Bauwesen und Landtechnik


a)
schriftlich
180 Minuten,

b)
mündlich
15 Minuten;
2.
Betriebswirtschaft und Arbeitsorganisation


schriftlich
180 Minuten;
3.
Rechnungswesen und Steuerkunde


schriftlich
180 Minuten;
4.
Berufsausbildung und Mitarbeiterführung


a)
schriftlich
150 Minuten,

b)
praktische Ausbildungseinheit mit Fachgespräch nach Maßgabe der Meisterprüfung für den Beruf Landwirt/ Landwirtin im Teil „Berufsausbildung und Mitarbeiterführung“,


c)
Fallstudie nach Maßgabe der Meisterprüfung für den Beruf Landwirt/Landwirtin im Teil „Berufsausbildung und Mitarbeiterführung“.

2Für die schriftliche Prüfung gemäß Satz 1 Nr. 1 Buchst. a stehen jeweils ein Thema aus dem Prüfungsfach „Landwirtschaftlicher Pflanzenbau einschließlich Bauwesen und Landtechnik“ und aus dem Prüfungsfach „Landwirtschaftliche Tierhaltung einschließlich Bauwesen und Landtechnik“ zur Wahl. 3Im Prüfungsfach „Landwirtschaftlicher Pflanzenbau einschließlich Bauwesen und Landtechnik“ besteht zusätzlich die Wahl aus den Bereichen Ackerbau oder Futterbau. 4In der mündlichen Prüfung gemäß Satz 1 Nr. 1 Buchst. b wird der jeweils nicht in der schriftlichen Prüfung gewählte Bereich geprüft. 5Die Prüfung im Fach „Berufsausbildung und Mitarbeiterführung“ wird am Ende des ersten Schuljahres durchgeführt. 6In den Prüfungsfächern „Betriebswirtschaft und Arbeitsorganisation“ sowie „Rechnungswesen und Steuerkunde“ kann auf Antrag des oder der Studierenden zusätzlich eine mündliche Prüfung mit einer Dauer von 15 Minuten abgelegt werden.
(2) An der Technikerschule für Agrarwirtschaft, Fachrichtung Milchwirtschaft und Molkereiwesen wird die Abschlussprüfung schriftlich, mündlich und praktisch in den folgenden Fächern durchgeführt:
1.
Produktion von Frischmilch-, Dauermilch-, Butter- und Käseerzeugnissen sowie sonstigen Erzeugnissen auf Basis von Milch und Milchersatzprodukten einschließlich Qualitäts- und Kostenmanagement unter Beachtung der Ressourcenschonung


a)
schriftlich
240 Minuten,

b)
mündlich
15 Minuten;
2.
Molkereitechnik einschließlich Verfahrenstechnik unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit


a)
schriftlich
180 Minuten,

b)
mündlich
15 Minuten;
3.
Betriebswirtschaft, Unternehmensführung, Buchführung, Statistik


a)
schriftlich
180 Miinuten,

b)
mündlich
15 Minuten;
4.
Berufsausbildung und Mitarbeiterführung


a)
schriftlich
150 Minuten

b)
praktische Ausbildungseinheit mit Fachgespräch nach Maßgabe der Meisterprüfung im Beruf Molkereimeister/Molkereimeisterin im Teil „Berufsausbildung und Mitarbeiterführung“,


c)
Fallstudie nach Maßgabe der Meisterprüfung im Beruf Molkereimeister/Molkereimeisterin im Teil „Berufsausbildung und Mitarbeiterführung“.

(3) 1An der Technikerschule für Agrarwirtschaft, Fachrichtung Ernährungs- und Versorgungsmanagement wird die Abschlussprüfung schriftlich, mündlich und praktisch in den folgenden Fächern durchgeführt:
1.
Angewandte Technik und Management in Ernährung und Versorgung (fächerübergreifend)


a)
schriftlich
150 Minuten,

b)
mündlich
30 Minuten;


aa)
davon Präsentation
15 Minuten,


bb)
und Fachgespräch
15 Minuten;

Ausarbeitung vorab
180 Minuten;




2.
Betriebs- und Qualitätsmanagement


schriftlich
150 Minuten;
3.
Praktisches Betriebsmanagement


praktisch, davon Ausarbeitung
180 Minuten;


Durchführung mit Azubis oder Mitarbeitern
270 Minuten;


und Fachgespräch
15 Minuten;
4.
Berufsausbildung und Mitarbeiterführung


a)
schriftlich
180 Minuten

b)
praktische Ausbildungseinheit mit Fachgespräch nach Maßgabe der Meisterprüfung für den Beruf Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin im Teil „Berufsausbildung und Mitarbeiterführung“.

2Die Abschlussprüfungen finden am Ende des zweiten Schuljahres statt. 3Abweichend von Satz 2 wird die Prüfung im Fach „Berufsausbildung und Mitarbeiterführung“ im ersten Schuljahr durchgeführt. 4Die mündliche Prüfung nach Satz 1 Nr. 1 Buchst. b findet am Ende des letzten Schuljahres statt.
(4) An der Technikerschule für Waldwirtschaft wird die Abschlussprüfung schriftlich, mündlich und praktisch in den folgenden Fächern durchgeführt:
1.
Waldökologie mit Standort- und Ertragskunde, Waldbau, Wald-, Natur-, Umwelt- und Ressourcenschutz


a)
schriftlich
180 Minuten,

b)
mündlich
30 Minuten;
2.
Technische Produktion mit Arbeitslehre, nachhaltiger Forstnutzung und Walderschließung


a)
schriftlich
180 Minuten,

b)
mündlich
30 Minuten;
3.
Betriebswirtschaft, Unternehmensführung, Holzverkauf und Marketing


a)
schriftlich
180 Miinuten,

b)
mündlich
15 Minuten;
4.
Berufsausbildung und Mitarbeiterführung


a)
schriftlich
150 Minuten

b)
praktische Ausbildungseinheit mit Fachgespräch nach Maßgabe der Meisterprüfung für den Beruf Forstwirt/Forstwirtin im Teil „Berufsausbildung und Mitarbeiterführung“,


c)
Fallstudie nach Maßgabe der Meisterprüfung für den Beruf Forstwirt/Forstwirtin im Teil „Berufsausbildung und Mitarbeiterführung“.

(5) 1An der Meister- und Technikerschule für Weinbau und Gartenbau, Fachrichtung Gartenbau wird die Abschlussprüfung schriftlich und mündlich in den folgenden Fächern durchgeführt:
1.
Warenkunde, Sortimente, Freizeitgartenbau oder Zierpflanzenbau mit Technik oder Baumschule mit Technik


a)
schriftlich
180 Minuten,

b)
mündlich
30 Minuten;
2.
Unternehmensführung und Personal


a)
schriftlich
180 Minuten,

b)
mündlich
30 Minuten;
3.
Marketing


mündlich
45 Minuten


davon Präsentation
15 Minuten,


und Fachgespräch
30 Minuten;
2In den schriftlichen Prüfungen nach Satz 1 Nr. 1 Buchst. a und Nr. 2 Buchst. a stehen je zwei Themen in den gewählten Pflichtfächern zur Wahl, dabei stehen in Nr. 1 Buchst. a jeweils ein Thema aus dem Bereich Obst/Gemüse und ein weiteres Thema aus dem Bereich Stauden/Zierpflanzen/Freizeitgartenbau oder aus dem Bereich Stauden/ Baumschule/Freizeitgartenbau zur Verfügung.
(6) 1An der Meister- und Technikerschule für Weinbau und Gartenbau, Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau wird die Abschlussprüfung schriftlich und mündlich in den folgenden Fächern durchgeführt:
1.
Technik und Bauabwicklung


a)
schriftlich
180 Minuten,

b)
mündlich
30 Minuten;
2.
Pflanzplan und Gestaltung


a)
schriftlich
180 Minuten;

b)
mündlich
30 Minuten;
3.
Unternehmensführung


mündlich
45 Minuten,


davon Präsentation
15 Minuten,


und Fachgespräch
30 Minuten.
2In den schriftlichen Prüfungen nach Satz 1 Nr. 1 Buchst. a und Nr. 2 Buchst. a stehen je zwei Themen zur Wahl.
(7) 1An der Meister- und Technikerschule für Weinbau und Gartenbau, Fachrichtung Weinbau und Oenologie wird die Abschlussprüfung schriftlich, mündlich und in Form einer Projektarbeit und einer Betriebsbeurteilung in den folgenden Fächern durchgeführt:
1.
Weinbauliche Produktion


a)
schriftlich
120 Minuten,

b)
mündlich
30 Minuten;
2.
Traubenverarbeitung und Weinbereitung


a)
schriftlich
120 Minuten,

b)
mündlich
30 Minuten;
3.
Betriebswirtschaft und Management


a)
Projektarbeit nach Maßgabe der Meisterprüfung für den Beruf Winzer/Winzerin im Teil „Betriebs- und Unternehmensführung“,

b)
Betriebsbeurteilung nach Maßgabe der Meisterprüfung für den Beruf Winzer/Winzerin im Teil „Betriebs- und Unternehmensführung“.
2In den schriftlichen Prüfungen nach Satz 1 Nr. 1 und 2 stehen je zwei Themen zur Wahl.