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BayAgrSchO
Text gilt ab: 01.08.2023
Fassung: 05.09.2019
Anlage 20 (zu § 94 Abs. 2)
Stundentafel
Technikerschule für Waldwirtschaft

1. Schuljahr
2. Schuljahr
Wochenstunden
Wochenstunden
1.
PFLICHTFÄCHER


1.1
Allgemeinbildung


1.1.1
Deutsch1
2
2
1.1.2
Mathematik1
2
2
1.1.3
Englisch12
3
2
1.2
Wald und Forstwirtschaft


1.2.1
Waldökologie mit Standort- und Ertragskunde, Waldbau, Wald-, Natur-, Umwelt- und Ressourcenschutz
9
5
1.2.2
Technische Produktion mit Arbeitslehre, nachhaltiger Forstnutzung und Walderschließung
5
2
1.2.3
Wildtiermanagement, Wildökologie inklusive Jagdrecht und -praxis
3
1.2.4
Vorbereitung auf die Jägerprüfung
4
1.3
Forstwirtschaftsmanagement


1.3.1
Betriebswirtschaft, Unternehmensführung, Holzverkauf und Marketing
3
4
1.3.2
Recht und Soziales, Wald und Gesellschaft inkl. Forstpolitik, Waldpädagogik1
5
3
1.3.3
Berufsausbildung und Mitarbeiterführung
4
1.3.4
Informationstechniken, Datenverarbeitung, Geoinformationssysteme (GIS), forstliche EDV-Fachverfahren
2
1.4
Projektarbeit und spezielle Themen, Betriebspraktikum 3
2
8
2.
WAHLPFLICHTFÄCHER
2
2.1
Unternehmensgründung4


2.2
Projektmanagement4


2.3
Geschäftsführung forstlicher Zusammenschlüsse4


2.4
Qualifizierte Baumschau – FLL-Zertifizierter Baumkontrolleur4


2.5
Wald, Forst und Holz im Spannungsfeld verschiedener Interessen4



Mindestpflichtstunden
40
34
3.
WAHLFÄCHER


3.1
Englisch-Vertiefung
1
3.2
Mathematik-Vertiefung
1
3.3
Europameisterschaft der forstlichen Schulen
1
1
3.4
Vertiefung Jagdmanagement und -praxis
1
3.5
Jagdliches Brauchtum – Jagdhornblasen
1
1

1 [Amtl. Anm.:] Das Fach ist in die Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife einzubringen.
2 [Amtl. Anm.:] In dem Fach ist die schriftliche Ergänzungsprüfung abzulegen.
3 [Amtl. Anm.:] Im ersten Schuljahr sind keine Leistungsnachweise zu erbringen; im zweiten Schuljahr wird ein zweiwöchiges Betriebspraktikum durchgeführt.
4 [Amtl. Anm.:] Aus den angebotenen, jeweils einstündigen Wahlpflichtfächern wählt der Studierende zwei Fächer aus.