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BayAgrSchO
Text gilt ab: 01.08.2023
Fassung: 05.09.2019
Anlage 17 (zu § 94 Abs. 2)
Stundentafel
Technikerschule für Agrarwirtschaft, Fachrichtung Landwirtschaft

1. Schuljahr
2. Schuljahr
Wochenstunden
Wochenstunden
1.
PFLICHTFÄCHER


1.1
Allgemeinbildung


1.1.1
Deutsch1
2
2
1.1.2
Mathematik1
2
2
1.1.3
Englisch12
2
3
1.2
Technik der landwirtschaftlichen Produktion


1.2.1
Landwirtschaftlicher Pflanzenbau einschließlich Bauwesen und Landtechnik
5
4
1.2.2
Landwirtschaftliche Tierhaltung einschließlich Bauwesen und Landtechnik
6
3
1.3
Dienstleistung und Unternehmensführung


1.3.1
Informationstechnik und Büroorganisation
3
2
1.3.2
Recht und Soziales1
3
2
1.3.3
Berufsausbildung und Mitarbeiterführung
44
1.3.4
Rechnungswesen und Steuerkunde
3
3
1.3.5
Gesprächsführung und Marketing
2
2
1.3.6
Betriebswirtschaft und Arbeitsorganisation
5
4
1.4
Projektarbeit und spezielle Themen, Betriebspraktikum 3
8

Mindestpflichtstunden
37/36 4
35
2.
WAHLFÄCHER


2.1
Englisch-Vertiefung
1
2.2
Mathematik-Vertiefung
1

1 [Amtl. Anm.:] Das Fach ist in die Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife einzubringen.
2 [Amtl. Anm.:] In dem Fach ist die schriftliche Ergänzungsprüfung abzulegen.
3 [Amtl. Anm.:] Am Ende des ersten Schuljahrs wird ein dreiwöchiges Betriebspraktikum durchgeführt. Die Note des Betriebspraktikums fließt im zweiten Schuljahr in das Fach „Projektarbeit und spezielle Themen“ ein.
4 [Amtl. Anm.:] Bei Durchführung der BAM-Übungen im Block gelten 36 Wochenstunden bzw. drei Unterrichtsstunden.