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KSRKern
Text gilt ab: 01.01.2016

11.   Mess- und Probenahmeprogramme

11.1   Grundsätzliches

Da die Beurteilung der radiologischen Gefahrenlage für die von den Katastrophenschutzbehörden zu veranlassenden Notfallschutzmaßnahmen von entscheidender Bedeutung ist, werden bei einem kerntechnischen Unfall neben der ständigen Umgebungsüberwachung durch
stationäre Messeinrichtungen des Betreibers,
das Kernreaktorfernüberwachungssystem (KFÜ),
das Immissionsmessnetz für Radioaktivität (IfR) und
das integrierte Mess- und Informationssystem (IMIS)
folgende zusätzliche Messprogramme mit Messfahrzeugen abgewickelt.

11.2   Messprogramm des Betreibers

Die Messtrupps der Betreiber und der Kerntechnischen Hilfsdienst GmbH (KHG) werden zunächst im Gebiet mit einem Radius von 2 Kilometern um die Anlage und in drei hauptbeaufschlagten Sektoren der Zone bis zum 10-Kilometer-Radius tätig.

11.3   Mess- und Probenahmeprogramme der Feuerwehr

1Die Strahlenspürtrupps der Feuerwehr führen ergänzend zum Messprogramm des Betreibers weitere Messungen durch. 2Die Strahlenspürtrupps der Feuerwehr werden entsprechend der Lageentwicklung durch den Radiologischen Stab eingesetzt. 3Für die Messungen der Strahlenspürtrupps der Feuerwehr sind mehrere alternative Messleitstellenobjekte und Probensammelstellenobjekte für die verschiedenen Windrichtungen vorzuplanen. 4Es sollen hierzu drei entsprechende Objekte bei den Kernkraftwerken außerhalb des 20-Kilometer-Radius (Mittelzone) vom Kernkraftwerk vorgeplant werden. 5Beim FRM II sind bis zu drei Objekte außerhalb des Forschungsgeländes der TU München in verschiedenen Windrichtungen vorzuplanen. 6Die Messleitstelle hat die Aufgabe, die Durchführung der Mess- und Probenahmeaufträge durch die Strahlenspürtrupps der Feuerwehr zu koordinieren. 7Die Mess- und Probenahmeaufträge erhält die Messleitstelle direkt vom Radiologischen Stab. 8An der Probensammelstelle werden die im Rahmen der Probenahmeprogramme gesammelten Proben gesammelt. 9Die einsatzleitende Katastrophenschutzbehörde organisiert den Transport der Proben zu den Auswertestellen in Abstimmung mit dem Radiologischen Stab. 10Das Nähere hierzu regelt die „Mess- und Probenahmerichtlinie Feuerwehr“.

11.4   Übermittlung Messergebnisse

1Die von den mobilen Messtrupps nach den Nrn. 11.2 und 11.3 ermittelten Messergebnisse werden direkt dem Radiologischen Stab zur Verfügung gestellt und dort zusammen mit anderen Informationen ausgewertet und zur Erstellung des radiologischen Lagebilds verwendet. 2Dieses wird wiederum der einsatzleitenden FüGK und weiteren Stellen (siehe Nr. 9.2) zur Verfügung gestellt und bildet die Grundlage für die zu veranlassenden Maßnahmen der Gefahrenabwehr.