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KSRKern
Text gilt ab: 01.01.2016

26.   Verteiler

1Vollständige Ausfertigungen der objektbezogenen Katastrophenschutz-Sonderpläne, einschließlich der Alarm- und Einsatz-, Evakuierungs- und Anschlusspläne (ohne die Planungsunterlagen nach Anlage 2) sind an folgende Stellen zu versenden:
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (StMI),
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV),
zuständige Regierung,
einsatzleitende Regierung (Nr. 4.3.1.2),
Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU),
zuständiges Polizeipräsidium.
2Im Fall der Aktualisierung kann der Versand auf die geänderten Unterlagen beschränkt werden. 3Die Hinweise unter Nr. 25 gelten auch für die auszugsweise Weitergabe von Teilen der Katastrophenschutz-Sonderpläne und ihrer Anlagen.