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KSRKern
Text gilt ab: 01.01.2016

9.   Fachberatung

9.1   Verbindungspersonen

1Die sachkundige Verbindungsperson des Betreibers und die sachkundige Verbindungsperson des Radiologischen Stabs beraten die jeweils einsatzleitende Katastrophenschutzbehörde (Nr. 4.3.1). 2Im Fall eines Unfalls in einem Kernkraftwerk suchen diese Verbindungspersonen auf direktem Weg die einsatzleitende Regierung (Nr. 4.3.1.2) auf und sind über diese zu erreichen. 3Grundlage für die Beratungstätigkeit sind die fachtechnischen Erkenntnisse aus der Schadensentwicklung und das vom Radiologischen Stab jeweils aktuell erstellte radiologische Lagebild. 4Entscheidungen der einsatzleitenden Katastrophenschutzbehörde, die aufgrund von Empfehlungen dieser Verbindungspersonen getroffen werden, sind sofort auf dem Meldeweg den übrigen nach den Nrn. 8.1 und 8.2 am Ereignis beteiligten Katastrophenschutzbehörden und dem Radiologischen Stab zu übermitteln.

9.2   Radiologisches Lagebild

1Der Radiologische Stab erstellt aus den zur Verfügung stehenden Daten und Prognosen das radiologische Lagebild. 2Dieses enthält auch eine Bewertung der radiologischen Lage und Maßnahmenempfehlungen. 3Das Lagebild bezieht sich auf das gesamte betroffene Gebiet und endet nicht an Regierungsbezirks- bzw. Landesgrenzen. 4Es wird unverzüglich an folgende Adressaten übermittelt:
einsatzleitende Katastrophenschutzbehörden,
das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit,
das Bundesamt für Strahlenschutz,
die mit dieser Aufgabe betrauten zuständigen Ansprechstellen der weiteren betroffenen Bundesländer.
5Der Radiologische Stab setzt sich aus entsprechenden Sachverständigen des StMUV sowie des Landesamts für Umwelt (LfU) zusammen. 6Im Bedarfsfall können weitere Experten (z.B. Verbindungsperson vom Betreiber, der Deutsche Wetterdienst, Strahlenschutzärzte) zur Unterstützung hinzugezogen werden. 7Falls auf Bundesebene ein nationales radiologisches Lagezentrum eingerichtet wird, soll der Radiologische Stab bei der Lagebeurteilung mit diesem zusammenzuarbeiten.