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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinien für die Erstellung objektbezogener Katastrophenschutz-Sonderpläne für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen sowie für Maßnahmen des Katastrophenschutzes bei kerntechnischen Unfällen
Anlagenverzeichnis
Inhaltsübersicht
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1. Allgemeines
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2. Vorschriften für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen
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3. Maßnahmen des Betreibers der kerntechnischen Anlage
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4. Objektbezogene Planungen der Katastrophenschutzbehörden
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5. Alarmstufen
6. Vorbereitung von Alarmmaßnahmen
7. Sicherstellung der Erreichbarkeit
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8. Führungsgruppen Katastrophenschutz (FüGK)
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9. Fachberatung
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10. Einsatzkräfte
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11. Mess- und Probenahmeprogramme
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12. Abgrenzung des Gefahrenbereichs
13. Warnung der Bevölkerung und von besonderen Einrichtungen
14. Warnung vor dem Verzehr frisch geernteter bzw. kontaminierter Lebensmittel
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15. Information der Bevölkerung
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16. Verkehrslenkung und -beschränkung
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17. Kaliumjodidtabletten
18. Aufenthalt in Gebäuden
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19. Evakuierung
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20. Dekontaminationsplätze
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21. Notfallstationen
22. Maßnahmen-Überwachung
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23. Katastrophenschutzübungen
24. Nicht im Leistungsbetrieb befindliche Anlagen
25. Information der Öffentlichkeit über die Katastrophenschutzplanungen
26. Verteiler
27. Übergangsregelung
28. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Anlagen
Inhalt
KSRKern
Text gilt ab: 01.01.2016
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28.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
1
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.
2
Die Bekanntmachung vom 16. Oktober 1990 (AllMBl. S. 780, 810) tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2015 außer Kraft.