Inhalt
26.
Verteiler
1Vollständige Ausfertigungen der objektbezogenen Katastrophenschutz-Sonderpläne, einschließlich der Alarm- und Einsatz-, Evakuierungs- und Anschlusspläne (ohne die Planungsunterlagen nach
Anlage 2) sind an folgende Stellen zu versenden:
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Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (StMI),
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Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV),
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zuständige Regierung,
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einsatzleitende Regierung (Nr. 4.3.1.2),
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Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU),
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zuständiges Polizeipräsidium.
2Im Fall der Aktualisierung kann der Versand auf die geänderten Unterlagen beschränkt werden. 3Die Hinweise unter Nr. 25 gelten auch für die auszugsweise Weitergabe von Teilen der Katastrophenschutz-Sonderpläne und ihrer Anlagen.