Inhalt

Text gilt ab: 01.07.2021
Fassung: 02.01.2009
Zu § 113 LPO I
Deutsch als Zweitsprache als pädagogische Qualifikation
Für die Ablegung der Ersten Staatsprüfung gelten die Bestimmungen dieser Bekanntmachung zu § 43a LPO I Deutsch als Zweitsprache (Unterrichtsfach).