Inhalt

Text gilt ab: 01.07.2021
Fassung: 02.01.2009
Zu § 99 LPO I
Sprachheilpädagogik
(Förderschwerpunkt Sprache)

1. Pädagogik und andere Bezugswissenschaften der Sprachheilpädagogik

Pädagogische und psychologische Aspekte der Sprachheilpädagogik, medizinische Grundlagen (u. a. Anatomie, Audiologie...), sprachwissenschaftliche Grundlagen (einschließlich Spracherwerb), Grundlagen der Lernbehinderten- und Verhaltensgestörtenpädagogik (Komplexität der Störungen).

2. Diagnostisches Hintergrundwissen und spezifische Diagnostik in den Förderschwerpunkten Sprache, Lernen, emotionale und soziale Entwicklung

Entwicklungstheorien, Grundlagen der Diagnostik/Förderdiagnostik; Diagnostik komplexer Störungen anhand von Kasuistik, Milieustudien, Umfeldanalysen; spezifische Diagnostik im Förderschwerpunkt Sprache; Förderplanung.

3. Störungswissen (spezifische sprachliche Störungsbilder sowie Störungen des Lernens und der emotionalen und sozialen Entwicklung)

Schwerpunkte im Förderschwerpunkt: Phonetisch-phonologische Störungen, Sprachentwicklungsstörungen (inkl. semantisch-lexikalische Störungen, Sprachverständnisstörungen), Störungen des Schriftspracherwerbs; Störungen des Lernens und der emotional-sozialen Entwicklung; Wechselwirkungen zwischen Sprachstörungen und Störungen des Lernens sowie der sozialen und emotionalen Entwicklung.

4. Unterricht, Förderung und Therapie im Förderschwerpunkt Sprache

Therapie spezifischer Sprachentwicklungsstörungen unter der Berücksichtigung der Wechselwirkungen mit Störungen des Lernens und der emotionalen und sozialen Entwicklung; Störungen des Schriftspracherwerbs als zentrales sprachheilpädagogisches Aufgabenfeld; spezifische sprachliche Fördermaßnahmen im Unterricht mit sprachbehinderten Kindern unter der Berücksichtigung der Wechselwirkung mit Störungen des Lernens und der emotionalen und sozialen Entwicklung; Unterrichtsforschung.

5. Schulische Handlungsfelder

Fachspezifische Arbeitsweisen im Rahmen der Mobilen Sonderpädagogischen Dienste (MSD) und der mobilen sonderpädagogischen Hilfe (msH); Beratung und Gesprächsführung (Einführung und Übung); Prävention und Frühförderung; Kooperation mit der Regelgrundschule, Arbeit in Kooperationsklassen.