Inhalt

Text gilt ab: 01.07.2021
Fassung: 02.01.2009
Zu § 38 LPO I
Didaktiken einer Fächergruppe der Hauptschule

1. Im Hinblick auf die Lernziele und Lerninhalte der gewählten Unterrichtsfächer der Hauptschule (ausgenommen Musik, Kunst und Sport)

a)
Grundlegende Theorien fachbezogenen Lernens und Lehrens
Begründete Darlegung von Theorien, Konzeptionen und Bildungszielen des Fachunterrichts sowie Reflexion über die kulturelle Bedeutung des Fachs; reflektiertes, anschlussfähiges Fachwissen.
b)
Konzeption und Gestaltung von Fachunterricht
Fachspezifische Methoden und Verfahren, Anwendung fachdidaktischer Konzeptionen auf fachspezifische Unterrichtsgegenstände, Elementarisierung ausgewählter Fachinhalte, Gestaltung geeigneter Lernumgebungen zu ihrem selbst gesteuerten Erwerb.
c)
Beurteilung und Weiterentwicklung von Unterrichtspraxis
Kompetenzmodelle und Standarddefinitionen, Methoden der Beurteilung von Schülerinnen- und Schülerleistungen, Analyse und Reflexion der eigenen Unterrichtstätigkeit sowie von Lernprozessen.
Es sind stets die grundlegenden Aussagen zur Fachdidaktik in § 33 LPO I mit zu bedenken und zu beachten.

2. Didaktik der Musik

a)
Musikpädagogik/Musikdidaktik
Kenntnis der Voraussetzungen und Bedingungen musikalischen Lehrens und Lernens; Fähigkeit, musikdidaktische Theorien und Konzeptionen zu reflektieren; Fähigkeit, Musikunterricht in der Hauptschule in allen Lernfeldern zu planen und zu analysieren, auch unter Einschluss fächerübergreifender Bezüge; Kenntnis der Lehrpläne; Kenntnisse in Musikgeschichte (einschließlich Volksmusik und Populärer Musik).
b)
Schulpraktisches Singen und Instrumentalspiel
Die Kandidatinnen und Kandidaten legen in der Prüfung zwölf Lieder vor, die sich für das Singen in der Hauptschule eignen und wenigstens vier unterschiedlichen musikalischen Genres entstammen. Aus diesem Repertoire sind insgesamt vier Vokalstücke nach Wahl der prüfungsberechtigten Personen vorzutragen (drei Vokalstücke: jeweils vokaler Vortrag zur instrumentalen Akkordbegleitung, ein Vokalstück: unbegleitet).

3. Didaktik der Kunst

Einblick in die gesellschaftliche Bedeutung des Fachs Kunst im Rahmen des Bildungsauftrags der Hauptschule, in die Begründungszusammenhänge des Unterrichts und ihre geschichtliche Entwicklung; Grundkenntnisse in der Vermittlung von Unterrichtsinhalten und -verfahren und damit verbunden eine angemessene fachsprachliche Ausdrucksweise; Überblick über die Entwicklung der Bildsprache von Kindern und Jugendlichen sowie Beschreibung, Analyse und Reflexion deren alltagsästhetischer Darstellungsweisen; Grundkenntnisse der Kunstgeschichte von der Romanik bis zur Gegenwart (Schwerpunkt Europa); Kenntnis und gezielter Einsatz von Erfahrungen und Fertigkeiten in den Bereichen Malerei, Grafik, Druckgrafik und Gestalten im Raum (z.B. mit Ton, Holz, Metall, Papier, Textilien oder szenischem Spiel); Nachweis von vertieften Erfahrungen mit digitalen Medien oder im szenischen Spiel, Grundkenntnisse in den Bereichen Umwelt- und Produktgestaltung sowie Werken (konstruktives Bauen); Erwerb von Fachwissen und Methodenkompetenz in kunstpädagogischen Handlungsfeldern im Klassenunterricht wie im Schulalltag (z.B. Ausstellungsorganisationen, Präsentationen, Veranstaltungen).

4. Didaktik des Sports

a)
Didaktik des Sportunterrichts einschließlich fachwissenschaftlicher Grundlagen
Einblick in die pädagogische und gesellschaftliche Bedeutung des Fachs Sport im Rahmen des Erziehungs- und Bildungsauftrags der Hauptschule; Kenntnis der Didaktik des Sportunterrichts in der Hauptschule; Kenntnis der Grundlagen des motorischen Lernens und sportlichen Handelns; Kenntnisse in Sportbiologie und Gesundheitserziehung für den Sportunterricht in der Hauptschule; Kenntnisse der Grundlagen und der Bedeutung der Sicherheitserziehung sowie der Maßnahmen zur Unfallverhütung im Sportunterricht.
b)
Didaktik der sportlichen Handlungsfelder
Fachwissen und Methodenkompetenz in den sportlichen Handlungsfeldern; sportmotorische Demonstrationskompetenz und Eigenrealisation in den schulartspezifischen, sportmotorischen Techniken und Spielhandlungen; fachspezifische Vermittlungs- und Lehrkompetenz für den Sportunterricht an Hauptschulen.

5. Didaktiken der Fächer (mit Ausnahme von Musik, Kunst und Sport)

Die Kerncurricula richten sich nach den jeweiligen Bestimmungen für die Unterrichtsfächer.