Inhalt

Text gilt ab: 01.07.2021
Fassung: 02.01.2009
Zu § 71 LPO I
Kunst (als Doppelfach)

1. Künstlerisch-praktischer Bereich

Entwickeln und Formulieren eigenständiger künstlerischer Fragestellungen und künstlerischer Wahrnehmungs-, Denk- und Handlungsformen in selbst bestimmter und projektorientierter Arbeit in der Klasse; Fähigkeit zur Wahrnehmung und Wiedergabe von Ordnungszusammenhängen am Gegenstand (Naturstudium), zu bildnerischer Erfindung und Verwirklichung; Fähigkeit zu eigenständigem Kommentar und künstlerischer Reflexion zu bestehenden Realitätskonzepten; Ausformung von Strategien der Anverwandlung gesellschaftlicher und kultureller Einflüsse; Verfügen über medientechnische und gestalterische Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die über die klassischen Gebiete der Zeichnung, Malerei, Gestaltung im Raum auch hin zu Feldern angewandter Gestaltung, digitalen Medien, Videokunst und performativen Kunstformen reichen; Vertiefung der künstlerischen Medienpraxis und Entwicklung von Medienkompetenz durch intermediale Inszenierungen und reflexive Medienanalyse.

2. Theoretisch-wissenschaftlicher Bereich

a)
Vertiefte Kenntnisse in der Kunst-, Architektur und Mediengeschichte sowie Ästhetischen Theorie
Grundlegende künstlerische Epochen, Positionen und Konzepte sowie Gestaltungs- und Ausdrucksweisen; Grundprobleme und Methoden in Kunst- und Architekturgeschichte bis zur Gegenwart; Momente des Umbruchs, des Funktions- und Paradigmenwechsels in der Kunst vor dem Hintergrund soziokultureller Umstrukturierungsprozesse; zentrale Methoden und Diskussionen im Zusammenhang mit dem Bildbegriff; Bereiche der Wahrnehmung, Entwicklung und Funktion visueller Medien, insbesondere digitale Medien und ihre Ausdrucksmöglichkeiten; ausgewählte Theorien der Ästhetik.
b)
Vertiefte Kenntnisse in der Werkanalyse und Werkvermittlung
Methodisch reflektierte Beschreibung, Analyse, Interpretation und Beurteilung von Werken der bildenden Kunst und Architektur; Werkanalyse und -interpretation als Hermeneutik in Verbindung mit weiteren, angemessenen Analyse- und Interpretationsmodi aus den Bildwissenschaften, insbesondere rezeptionsästhetischer Modi; „Eigensinn“ der Kunst, d.h. Unübersetzbarkeit der Kunst in Sprache; künstlerische und kunstpädagogische Rezeptionsmodi.

3. Fachdidaktik

Entwicklung von (übergeordneten) Unterrichtskonzepten sowohl aus der eigenen künstlerisch-gestalterischen Arbeit heraus wie auch als Übersetzung historischer oder aktueller kunstpädagogischer Positionen, fachwissenschaftlicher Kenntnisse, Methoden und Forschungsergebnisse; Ableitung von (konkreten) Unterrichtsmodellen mit didaktischer Begründung aus den Unterrichtskonzepten, den Lehrplänen und situativen Bedingungsanalysen; Operieren mit der Vielfalt des fächerübergreifenden und fächerverbindenden Potentials; Entwicklung und Durchführung von interessensdifferenzierten Projekten; Zusammenarbeit mit Institutionen aus dem Bereich Kunst und Kultur und Vermittlung von Präsentationskompetenzen/Repräsentation und Öffentlichkeitswirkung; Kenntnis von Methoden der Bewertung von Ergebnissen aus dem Kunstunterricht, der kunst- und wissenschaftspropädeutische Ziele verfolgt; sachanalytische Kenntnisse und didaktische wie kreative Umsetzungskonzepte in angewandten Bereichen wie Design, Architektur oder Mode; Aufzeigen unterschiedlicher methodischer Konzepte für den Kunstunterricht, insbesondere Nachweis breiter fachmethodischer Kenntnisse und Fähigkeiten zur Vermittlung von visueller Kultur; Kenntnis der Kinder- sowie Jugendkultur und deren spezifischer Ästhetik sowie didaktische Anschlussoptionen für den Unterricht; Kenntnis des Bedingungsgefüges von Kunstunterricht im staatlichen Bildungssystem, insbesondere am Gymnasium, aber auch außerschulischer Vermittlungs- und Bildungsfelder; Kenntnis der wesentlichen fachgeschichtlichen Konzepte und Methoden des Kunstunterrichts und ihrer Kritik, besonders der bis heute nachwirkenden Konzepte nach 1945; Kenntnis wesentlicher historischer und aktueller Grundlegungen und Begründungen ästhetischer Bildung.