Inhalt

Text gilt ab: 01.07.2021
Fassung: 02.01.2009
Zu § 50 LPO I
Kunst (Unterrichtsfach)

1. Kunstpraxis

Künstlerische und gestalterische Fragestellungen, Themen- sowie Arbeitsfelder in den Bereichen Malerei, Grafik, Druckgrafik, digitale Medien und Gestalten im Raum kennen und gezielt einsetzen; die eigene gestalterische Arbeit mit selbst gewähltem Schwerpunkt und eigener Themenfindung entwickeln, reflektieren und in den Kontext grundlegender kunstwissenschaftlicher Fragestellungen stellen können (auch im Rahmen von Exkursionen); die eigene ästhetische Praxis weiterentwickeln, selbstkritisch beurteilen und reflektieren sowie in einer eigenständig konzipierten Ausstellung präsentieren können; exemplarische Fragestellungen aus den Bereichen der visuellen Alltagskultur und der gestalteten Umwelt finden, strukturieren und sich damit in gestalterischen Prozessen auseinander setzen können; Grundkenntnisse und Erfahrungen mit verschiedenen Spielformen sowie mit den Materialien Ton, Holz, Papier, Kunststoff (und ggf. Gips, Metall u. a.) erwerben und damit selbstständig arbeiten können; eigenständige gestalterische Praxis mit verschiedenen digitalen Medien (Foto, Video, Bildbearbeitung, Homepagegestaltung, Animationsfilm usw.) erwerben; auf der Basis vertiefter Kenntnisse von Materialien und Werktechniken eigene Werkvorhaben aus den Bereichen des konstruktiven Bauens oder der gestalteten Umwelt entwickeln, diese mithilfe rechnergestützten Zeichnens konkretisieren, handwerklich umsetzen und in geeigneter Weise dokumentieren und präsentieren können (nur Lehramt an Realschulen).

2. Kunstwissenschaft

Kenntnisse der Kunstgeschichte von der Frühzeit bis zur Gegenwart (Schwerpunkt Europa); Grundkenntnisse medialer Darstellungsformen und deren Auswirkungen auf die Kinder- und Jugendkultur belegen können; wissenschaftliche Methoden der Kunstrezeption kennen lernen und sich selbstständig vertiefte Kenntnisse über ausgewählte historische Epochen, Künstler und Künstlerinnen und ihre exemplarischen Werke erschließen können (Werkanalyse); eigene Fragestellungen zur Kunst entwickeln und diskursiv mit Themen der Kunst umgehen können; Grundkenntnisse in Ästhetiktheorien erwerben.

3. Kunstdidaktik

a)
Theoriegeleitete Reflexionskompetenz
Grundkenntnisse der Geschichte des Kunstunterrichts, kunstdidaktischer Theoriebildung sowie Modelle, nach denen Kunstunterricht geplant, verwirklicht und weiterentwickelt werden kann, vorweisen und reflektieren können; Voraussetzungen, Ziele und Rahmenbedingungen in allen Altersstufen und an inner- und außerschulischen Lernorten kennen;
b)
Vermittlungs- und Unterrichtskompetenz
Grundkenntnisse und Erfahrungen über Prozesse der Vermittlung, Entwicklung und Begründung von Unterrichtsinhalten und -verfahren und damit verbunden eine angemessene fachsprachliche Ausdrucksweise vorweisen können; Variationen von Unterrichtsfaktoren und Arrangements zur Steuerung von Lernprozessen, die den künstlerischen Schaffensprozess berücksichtigen, kennen und einsetzen können; eigene ästhetische Praxis und eigenes kunstwissenschaftliches Arbeiten reflektieren und daraus Perspektiven und Konzepte didaktischen Handelns ableiten sowie die eigene Rolle im Vermittlungsprozess einschätzen und kritisch hinterfragen können;
c)
Diagnose- und Beurteilungskompetenz
Grundkenntnisse über die Entwicklung und Theorien der Wahrnehmungsweisen, das ästhetische Verhalten und die Bildsprache von Kindern und Jugendlichen vorweisen sowie deren Alltagsästhetik, ihre spezifischen künstlerischen und gestalterischen Ausdrucks- und Darstellungsweisen beschreiben, analysieren und reflektieren können; Diagnose und Bewertung von altersadäquaten bildnerischen Ausdrucksweisen und fachspezifischen Voraussetzungen der Lernenden; Kompetenz zur Leitungsbewertung, die Entwicklungsprozesse und kreative Anteile berücksichtigt; Förderung von bildnerischen Realisationsmöglichkeiten, Motivation und Interesse für Lernprozesse im Fach Kunst; Kriterien für eine fach- und anforderungsgerechte Beurteilung von Unterrichtsprozessen und Ergebnissen didaktisch begründet entwickeln, darstellen und anwenden können.
d)
Entwicklungs- und Evaluationskompetenz
Formen kunstdidaktischer Unterrichtsforschung sowie Möglichkeiten der Implementation abgesicherter Ergebnisse in der schulischen Praxis kennen lernen. Beiträge des Kunstunterrichts für die Qualitätssicherung und -entwicklung von Schule und Bildungssystem leisten können.