Inhalt
2193-F
Vollzug des Abmarkungsgesetzes durch die staatlichen Vermessungsbehörden
(Abmarkungsbekanntmachung – AbmBek)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen
vom 28. Mai 2008, Az. 74 - VM 1013 - 17 006/08
(FMBl. S. 135)
Zitiervorschlag: Abmarkungsbekanntmachung (AbekAbmBek) vom 28. Mai 2008 (FMBl. S. 135), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 10. Februar 2026 (BayMBl. Nr. 72) geändert worden ist
1Der Vollzug des Abmarkungsgesetzes (AbmG) obliegt den nach dem Gesetz zuständigen Behörden und den Feldgeschworenen. 2Die Tätigkeit der Feldgeschworenen bei der Abmarkung ist in der Feldgeschworenenordnung (FO) und in der Feldgeschworenenbekanntmachung (FBek) abschließend geregelt. 3Für die Abmarkung durch die staatlichen Vermessungsbehörden wird Folgendes bekannt gemacht; die Nummerierung der ersten Gliederungsebene entspricht der Artikelfolge des Abmarkungsgesetzes: