Logo Bayern.Recht
Logo Bayern Logo Bayern
  • Zur Startseite von BAYERN.RECHT
  • Zur Trefferliste der letzten Suche

Navigation

Inhaltsverzeichnis

  • Bereich reduzierenVollzug des Abmarkungsgesetzes durch die staatlichen Vermessungsbehörden
  • 1. Zweck und Wirkung der Abmarkung
  • Bereich erweitern2. Grundlage und Voraussetzung für die Abmarkung
  • Bereich erweitern3. Zuständigkeit
  • Bereich erweitern4. Beteiligte
  • Bereich erweitern5. Abmarkungspflicht
  • Bereich erweitern6. Ausnahmen von der Abmarkungspflicht
  • Bereich erweitern7. Vorgezogene und zurückgestellte Abmarkung
  • Bereich erweitern8. Entfernen von Grenzzeichen
  • 9. Schutz der Grenzzeichen
  • 10. Duldungspflichten
  • Bereich erweitern11. Bestellung, Wahl und Entlassung der Feldgeschworenen
  • Bereich erweitern12. Aufgaben der Feldgeschworenen
  • Bereich erweitern13. Rechtsstellung der Feldgeschworenen
  • 14. Einleitung der Abmarkung
  • Bereich erweitern15. Abmarkungstermin
  • Bereich erweitern16. Grenzzeichen
  • Bereich erweitern17. Abmarkungsprotokoll und technische Dokumentation
  • 18. Kostenpflicht und Kostenschuldner
  • 19. Feldgeschworenengebühren
  • 20. Aufwendungen für Grenzzeichen und Hilfskräfte
  • Bereich erweitern22. Ordnungswidrigkeiten
  • Bereich erweitern24. Hoheitsgrenzen
  • 26. Inkrafttreten
  • [Schlussformel]

Inhalt

AbmBek
Text gilt ab: 01.03.2026
Gesamtansicht
  • Download PDF
  • Download RTF
  • Download ZIP
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument

14.   Einleitung der Abmarkung

Als antragsberechtigte Dritte kommen regelmäßig Erwerber in Betracht sowie Personen, die ein Grenzzeichen beschädigt oder entfernt haben.
  • Bayern.de
  • BayernPortal
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Barrierefreiheit
  • Hilfe
  • Kontakt
    • A
    • A
    • A
         Kontrastwechsel