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Text gilt ab: 01.03.2026

19.   Feldgeschworenengebühren

Auf Anfrage ist die untere Vermessungsbehörde der Gemeinde oder der Kreisverwaltungsbehörde sowie den Feldgeschworenen bei der Ermittlung der Schuldner der Feldgeschworenengebühren und bei der Aufschlüsselung der Gebühren auf die Gebührenschuldner behilflich.