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BayAgrSchO
Text gilt ab: 01.08.2023
Fassung: 05.09.2019
§ 53
Prüfungsfächer, Prüfungsverfahren, Prüfungsdauer
1Die Fachakademie endet mit einer Abschlussprüfung. 2Den Zeitpunkt der Abschlussprüfung legt das Staatsministerium fest. 3Die Abschlussprüfung wird schriftlich, mündlich und praktisch in den folgenden Fächern durchgeführt:
1.
Ernährung und Verpflegung (schriftlich)
180 Minuten
2.
Rechnungswesen (schriftlich)
180 Minuten
3.
Betriebs- und Personalwirtschaft (schriftlich)
180 Minuten
4.
Betriebsmanagement und Marketing

Ausarbeitung
240 Minuten
Praktische Prüfung
240 Minuten
und Fachgespräch
etwa 20 Minuten
5.
Berufs- und Arbeitspädagogik

Schriftlich
180 Minuten
Praktisch
60 Minuten
Davon Arbeitsunterweisung (AU)
45 Minuten
und Fachgespräch
15 Minuten.