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VVKommHV
Text gilt ab: 01.10.2016

Zu § 45

1.
Die Handvorschüsse werden bis zur Abrechnung als Vorschüsse gebucht. Der Bestand von Geldwechselautomaten ist wie ein Handvorschuss zu behandeln.
2.
Die Bediensteten, die die Handvorschüsse verwalten, unterstehen nicht der Kasse. Sie sind ihrer Dienststelle für die ordnungsmäßige Verwaltung der Mittel verantwortlich.