- 1.
Wird mit den in Absatz 2 genannten Aufgaben ausnahmsweise eine andere Stelle beauftragt, empfiehlt es sich, diese Stelle auch mit der Erhebung (Festsetzung, Stundung, Niederschlagung und Erlass) der Mahngebühren, Vollstreckungskosten und Nebenforderungen zu beauftragen.
- 2.
Die Buchführung als Teil der Kassengeschäfte umfasst alle Aufzeichnungen, die zur Erstellung der Jahresrechnung erforderlich sind.
- 3.
Werden Kassengeschäfte im automatisierten Verfahren erledigt, soll sich die Kasse durch stichprobenweise Überprüfung der Rechengrundlagen und Rechenergebnisse davon überzeugen, ob das Verfahren ordnungsmäßig abgewickelt wurde.