Inhalt
19.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsfristen
1Diese Bekanntmachung tritt am 15. Mai 2026 in Kraft und mit Ablauf des 14. Mai 2031 außer Kraft. 2Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales über Richtlinien für Heilpädagogische Tagesstätten, Heime und sonstige Einrichtungen für Kinder und Jugendliche und junge Volljährige mit Behinderung vom 28. Oktober 2022 (BayMBl. Nr. 655) tritt mit Ablauf des 14. Mai 2026 außer Kraft. 3Die Träger der Einrichtung können mit der Aufsichtsbehörde unter Beteiligung des Leistungsträgers einrichtungsspezifische, angemessene Übergangsfristen für die Umsetzung der Neubestimmungen in diesen Richtlinien vereinbaren. 4Die Neubestimmungen nach Nr. 12 sind unter Beteiligung von Verbänden, Einrichtungs- und Leistungsträgern zwei Jahre nach Inkrafttreten dieser Bekanntmachung hinsichtlich der Auswirkungen auf den Betrieb der Einrichtungen zu evaluieren.