Inhalt

Text gilt ab: 15.05.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 14.05.2031

13.   Ernährung

1Der Träger der Einrichtung hat sicherzustellen, dass die Ernährung vollwertig und abwechslungsreich ist und dem jeweiligen Alter und dem Gesundheitszustand der jungen Menschen mit Behinderung entspricht. 2Die lebensmittelrechtlichen Bestimmungen sind einzuhalten.