Inhalt
7.
Kooperationen der Einrichtung
Zur Sicherung der individuellen Betreuung, Erziehung, Bildung, Förderung und Pflege hat der Träger der Einrichtung eine enge Kooperation der Einrichtung mit Kindertageseinrichtungen, Schulvorbereitenden Einrichtungen, Schulen, Ausbildungsstätten, Ärztinnen und Ärzten, Therapeutinnen und Therapeuten, Kliniken, Diensten, Beratungsstellen und dem zuständigen Leistungsträger sowie mit anderen Behörden, insbesondere den Jugendämtern, aufzubauen und zu pflegen.