Inhalt
8.
Betreuungsformen
8.1
Betreuung im Gruppensetting
1Die Betreuung der jungen Menschen mit Behinderung findet in der Regel in alters- und geschlechtsgemischten Gruppen statt. 2Die Gruppe bietet dabei ein heilpädagogisches Milieu und bildet den Ort, der stabile Beziehungsangebote, emotionale Zugehörigkeit, Halt und Orientierung vermittelt. 3Die Gruppe ist primärer Erfahrungsraum für das Erproben und Stabilisieren sowie die Entfaltung neuer selbstständiger, eigenverantwortlicher und am sozialen Kontext der Gruppe orientierter Handlungsweisen. 4Größe, Zusammensetzung und Personalausstattung der Gruppen sind am individuellen Hilfebedarf der Gruppenmitglieder zu orientieren. 5Ein Wechsel der Bezugspersonen ist möglichst zu vermeiden.
8.2
Weitere Betreuungsformen
1Für junge Menschen mit Behinderung, für die das Leben und die Kontakte in einem Gruppensetting erhebliche und andauernde krisenhafte Anspannungs- und Erregungszustände verursachen und für die Rückzugsmöglichkeiten innerhalb des Gruppenkontextes nicht ausreichen, sollen im Rahmen der Binnendifferenzierung der Einrichtungen alternative Betreuungssettings (zum Beispiel Einzelsettings, Kleingruppe) angeboten werden, um ihre Entwicklungspotentiale nutzen zu können. 2Eine Integration in ein Gruppensetting ist anzubahnen. 3Basierend auf der Konzeption des Trägers der Einrichtung und einer Bedarfsfeststellung des Leistungsträgers für dieses Betreuungsangebot legt die Aufsichtsbehörde unter Beteiligung des Leistungsträgers die Mindeststandards zum Schutz des Kindeswohls bezüglich der räumlichen, personellen und inhaltlichen Erfordernisse im Einzelfall fest.