Inhalt
2.
Ziele
1Zielsetzung der Richtlinien ist die gelingende Teilhabe und Inklusion der jungen Menschen mit Behinderung am Leben in der Gemeinschaft. 2Dies bedeutet mit dem Blick auf Inklusion auch die Öffnung der Einrichtungen für alle Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen, etwa durch Kooperationsvereinbarung mit weiteren Einrichtungen. 3Die Einrichtungen fördern, bilden, erziehen, pflegen und betreuen die jungen Menschen mit Behinderung aktiv, individuell und bedarfsgerecht. 4Dabei verfolgen sie einen ganzheitlichen, familienunterstützenden, -ergänzenden oder -ersetzenden Ansatz und befähigen die jungen Menschen mit Behinderung gezielt zur Entwicklung einer selbstständigen und selbstbestimmten Lebensführung. 5Dazu gehört vor allem, ihnen einen Schulbesuch sowie eine Berufsausbildung zu ermöglichen. 6Der Träger der Einrichtung hat auf ein ausgewogenes Verhältnis von Förderung, Erholung und Wohlbefinden zu achten.