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2021-I Vollzug des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung (Gemeinde- und Landkreiswahlbekanntmachung – GLKrWBek) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 24. Oktober 2024, Az. B1-1367-3-37 (BayMBl. Nr. 534 )
Inhaltsübersicht (amtlich)
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Abschnitt 1 Begriffsbestimmungen, Wahlrecht, Wählbarkeit
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Abschnitt 2 Wahlorgane, Beschwerdeausschuss
5. Wahlorgane (Art. 4 bis 8)
6. Wahlleiterin, Wahlleiter, Stellvertretung (Art. 4 Abs. 2 Nr. 1, Art. 5 Abs. 1)
7. Bildung des Wahlausschusses (Art. 4 Abs. 2 Nr. 1, Art. 5 Abs. 2)
8. Bildung der Wahlvorstände und der Briefwahlvorstände (Art. 4 Abs. 2 Nr. 2 und 3, Art. 6, § 3)
9. Beweglicher Wahlvorstand (§ 4)
10. Wahlehrenamt, Entschädigung (Art. 7, § 2)
11. Einberufung des Wahlausschusses, der Wahlvorstände und der Briefwahlvorstände (Art. 6, § 5)
12. Tätigkeit der Wahlvorstände und der Briefwahlvorstände (Art. 6 Abs. 2, § 6)
13. Unparteilichkeit und Verschwiegenheit (Art. 7 Abs. 2, § 7)
14. Hilfskräfte (§ 8)
15. Beschlüsse des Wahlausschusses und der Wahlvorstände (Art. 17 Abs. 2, § 9)
16. Handhabung der Ordnung, unzulässige Beeinflussung (Art. 20 Abs. 1)
17. Niederschriften (§ 10)
18. Beschwerdeausschuss (Art. 8, § 11)
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Abschnitt 3 Vorbereitung der Wahl
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Abschnitt 4 Wahlvorschläge
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Abschnitt 5 Durchführung der Abstimmung, Sicherung der Wahlfreiheit, Briefwahl
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Abschnitt 6 Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses
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Abschnitt 7 Annahme und Ablehnung der Wahl
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Abschnitt 8 Kostenerstattung, Bekanntmachungen, Abstimmungsunterlagen, Statistik
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Abschnitt 9 Schlussbestimmungen
[Schlussformel]
Anlagen
Inhalt
GLKrWBek
Text gilt ab: 15.11.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 14.11.2034
Fassung: 24.10.2024
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Abschnitt 2
Wahlorgane, Beschwerdeausschuss
5. Wahlorgane (Art. 4 bis 8)
6. Wahlleiterin, Wahlleiter, Stellvertretung (Art. 4 Abs. 2 Nr. 1, Art. 5 Abs. 1)
7. Bildung des Wahlausschusses (Art. 4 Abs. 2 Nr. 1, Art. 5 Abs. 2)
8. Bildung der Wahlvorstände und der Briefwahlvorstände (Art. 4 Abs. 2 Nr. 2 und 3, Art. 6, § 3)
9. Beweglicher Wahlvorstand (§ 4)
10. Wahlehrenamt, Entschädigung (Art. 7, § 2)
11. Einberufung des Wahlausschusses, der Wahlvorstände und der Briefwahlvorstände (Art. 6, § 5)
12. Tätigkeit der Wahlvorstände und der Briefwahlvorstände (Art. 6 Abs. 2, § 6)
13. Unparteilichkeit und Verschwiegenheit (Art. 7 Abs. 2, § 7)
14. Hilfskräfte (§ 8)
15. Beschlüsse des Wahlausschusses und der Wahlvorstände (Art. 17 Abs. 2, § 9)
16. Handhabung der Ordnung, unzulässige Beeinflussung (Art. 20 Abs. 1)
17. Niederschriften (§ 10)
18. Beschwerdeausschuss (Art. 8, § 11)