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Inhaltsverzeichnis

  • Bereich reduzieren2021-I Vollzug des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung (Gemeinde- und Landkreiswahlbekanntmachung – GLKrWBek) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 24. Oktober 2024, Az. B1-1367-3-37 (BayMBl. Nr. 534 )
  • Inhaltsübersicht (amtlich)
  • Bereich erweiternAbschnitt 1 Begriffsbestimmungen, Wahlrecht, Wählbarkeit
  • Bereich erweiternAbschnitt 2 Wahlorgane, Beschwerdeausschuss
  • Bereich erweiternAbschnitt 3 Vorbereitung der Wahl
  • Bereich reduzierenAbschnitt 4 Wahlvorschläge
  • 38. Wahlvorschlagsträger (Art. 24 Abs. 1 und 2)
  • 39. Verbot des Mehrfachauftretens (Art. 24 Abs. 3 und 4)
  • 40. Einreichung der Wahlvorschläge und Zurücknahme (Art. 31, §§ 35, 49)
  • 41. Prüfpflicht und Mängelbeseitigung (Art. 32 Abs. 1 und 5, § 47)
  • 42. Unterstützung von Wahlvorschlägen (Art. 27, 28, §§ 36, 37, 38)
  • 43. Grundsätze für die Aufstellung der Wahlvorschläge (Art. 29, § 39)
  • 44. Aufstellung der Wahlvorschläge zur Wahl des Gemeinderats und des Kreistags (Art. 24 bis 29, §§ 39, 40)
  • 45. Aufstellung der Wahlvorschläge zur Wahl der ersten Bürgermeisterin, des ersten Bürgermeisters, der Landrätin und des Landrats (Art. 45, § 41)
  • 46. Niederschrift über die Aufstellungsversammlung (Art. 29 Abs. 5, § 42)
  • 47. Inhalt und Form der Wahlvorschläge (Art. 25, § 43)
  • 48. Nachreichen und Ergänzen von Wahlvorschlägen (Art. 31 Satz 2 und 3, §§ 45, 46)
  • 49. Neueinreichung von Wahlvorschlägen (Art. 32 Abs. 1 Satz 3)
  • 50. Beschlussfassung über die Wahlvorschläge (Art. 32, § 48)
  • 51. Reihenfolge der Wahlvorschläge, Ordnungszahlen (Art. 33 Abs. 2, § 52)
  • Bereich erweiternAbschnitt 5 Durchführung der Abstimmung, Sicherung der Wahlfreiheit, Briefwahl
  • Bereich erweiternAbschnitt 6 Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses
  • Bereich erweiternAbschnitt 7 Annahme und Ablehnung der Wahl
  • Bereich erweiternAbschnitt 8 Kostenerstattung, Bekanntmachungen, Abstimmungsunterlagen, Statistik
  • Bereich erweiternAbschnitt 9 Schlussbestimmungen
  • [Schlussformel]
  • Anlagen

Inhalt

GLKrWBek
Text gilt ab: 15.11.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 14.11.2034
Fassung: 24.10.2024
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Abschnitt 4
Wahlvorschläge

38. Wahlvorschlagsträger (Art. 24 Abs. 1 und 2)
39. Verbot des Mehrfachauftretens (Art. 24 Abs. 3 und 4)
40. Einreichung der Wahlvorschläge und Zurücknahme (Art. 31, §§ 35, 49)
41. Prüfpflicht und Mängelbeseitigung (Art. 32 Abs. 1 und 5, § 47)
42. Unterstützung von Wahlvorschlägen (Art. 27, 28, §§ 36, 37, 38)
43. Grundsätze für die Aufstellung der Wahlvorschläge (Art. 29, § 39)
44. Aufstellung der Wahlvorschläge zur Wahl des Gemeinderats und des Kreistags (Art. 24 bis 29, §§ 39, 40)
45. Aufstellung der Wahlvorschläge zur Wahl der ersten Bürgermeisterin, des ersten Bürgermeisters, der Landrätin und des Landrats (Art. 45, § 41)
46. Niederschrift über die Aufstellungsversammlung (Art. 29 Abs. 5, § 42)
47. Inhalt und Form der Wahlvorschläge (Art. 25, § 43)
48. Nachreichen und Ergänzen von Wahlvorschlägen (Art. 31 Satz 2 und 3, §§ 45, 46)
49. Neueinreichung von Wahlvorschlägen (Art. 32 Abs. 1 Satz 3)
50. Beschlussfassung über die Wahlvorschläge (Art. 32, § 48)
51. Reihenfolge der Wahlvorschläge, Ordnungszahlen (Art. 33 Abs. 2, § 52)
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