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Inhaltsverzeichnis
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2021-I Vollzug des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung (Gemeinde- und Landkreiswahlbekanntmachung – GLKrWBek) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 24. Oktober 2024, Az. B1-1367-3-37 (BayMBl. Nr. 534 )
Inhaltsübersicht (amtlich)
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Abschnitt 1 Begriffsbestimmungen, Wahlrecht, Wählbarkeit
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Abschnitt 2 Wahlorgane, Beschwerdeausschuss
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Abschnitt 3 Vorbereitung der Wahl
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Abschnitt 4 Wahlvorschläge
38. Wahlvorschlagsträger (Art. 24 Abs. 1 und 2)
39. Verbot des Mehrfachauftretens (Art. 24 Abs. 3 und 4)
40. Einreichung der Wahlvorschläge und Zurücknahme (Art. 31, §§ 35, 49)
41. Prüfpflicht und Mängelbeseitigung (Art. 32 Abs. 1 und 5, § 47)
42. Unterstützung von Wahlvorschlägen (Art. 27, 28, §§ 36, 37, 38)
43. Grundsätze für die Aufstellung der Wahlvorschläge (Art. 29, § 39)
44. Aufstellung der Wahlvorschläge zur Wahl des Gemeinderats und des Kreistags (Art. 24 bis 29, §§ 39, 40)
45. Aufstellung der Wahlvorschläge zur Wahl der ersten Bürgermeisterin, des ersten Bürgermeisters, der Landrätin und des Landrats (Art. 45, § 41)
46. Niederschrift über die Aufstellungsversammlung (Art. 29 Abs. 5, § 42)
47. Inhalt und Form der Wahlvorschläge (Art. 25, § 43)
48. Nachreichen und Ergänzen von Wahlvorschlägen (Art. 31 Satz 2 und 3, §§ 45, 46)
49. Neueinreichung von Wahlvorschlägen (Art. 32 Abs. 1 Satz 3)
50. Beschlussfassung über die Wahlvorschläge (Art. 32, § 48)
51. Reihenfolge der Wahlvorschläge, Ordnungszahlen (Art. 33 Abs. 2, § 52)
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Abschnitt 5 Durchführung der Abstimmung, Sicherung der Wahlfreiheit, Briefwahl
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Abschnitt 6 Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses
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Abschnitt 7 Annahme und Ablehnung der Wahl
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Abschnitt 8 Kostenerstattung, Bekanntmachungen, Abstimmungsunterlagen, Statistik
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Abschnitt 9 Schlussbestimmungen
[Schlussformel]
Anlagen
Inhalt
GLKrWBek
Text gilt ab: 15.11.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 14.11.2034
Fassung: 24.10.2024
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Abschnitt 4
Wahlvorschläge
38. Wahlvorschlagsträger (Art. 24 Abs. 1 und 2)
39. Verbot des Mehrfachauftretens (Art. 24 Abs. 3 und 4)
40. Einreichung der Wahlvorschläge und Zurücknahme (Art. 31, §§ 35, 49)
41. Prüfpflicht und Mängelbeseitigung (Art. 32 Abs. 1 und 5, § 47)
42. Unterstützung von Wahlvorschlägen (Art. 27, 28, §§ 36, 37, 38)
43. Grundsätze für die Aufstellung der Wahlvorschläge (Art. 29, § 39)
44. Aufstellung der Wahlvorschläge zur Wahl des Gemeinderats und des Kreistags (Art. 24 bis 29, §§ 39, 40)
45. Aufstellung der Wahlvorschläge zur Wahl der ersten Bürgermeisterin, des ersten Bürgermeisters, der Landrätin und des Landrats (Art. 45, § 41)
46. Niederschrift über die Aufstellungsversammlung (Art. 29 Abs. 5, § 42)
47. Inhalt und Form der Wahlvorschläge (Art. 25, § 43)
48. Nachreichen und Ergänzen von Wahlvorschlägen (Art. 31 Satz 2 und 3, §§ 45, 46)
49. Neueinreichung von Wahlvorschlägen (Art. 32 Abs. 1 Satz 3)
50. Beschlussfassung über die Wahlvorschläge (Art. 32, § 48)
51. Reihenfolge der Wahlvorschläge, Ordnungszahlen (Art. 33 Abs. 2, § 52)